Einbruch, Hausfriedensbruch und Co. Alte Bergwerke und Gebäude.
Hallo liebe Leute, es ist wieder Sommer und halte mich wieder sehr häufig Draußen auf, letztens bin ich beim Wandern auf ein altes Gebäude gestoßen.
Die Türen standen auf, es waren keine Schilder sichtbar die mir das betreten untersagt hätten - und auch ein Zaun war nicht vorhanden - also ging ich hinein.
Da stellte sich mir die Frage: Ab wann mache ich mich bei sowas eigentlich des Einbruchs schuldig und wann ist es "nur" Hausfriedensbruch. Wie steht die Rechtslage bei alten Gruben, Mienen und Stollen?
Das StGB lässt sich wiedermal nur bedingt zu Rate ziehen, (§123) Hausfriedensbruch. (§243, §244) Einbruch - Einbruch in einhergang mit Diebstahl.
Meine eigentliche Frage beschränkt sich auf folgendes: Wenn eine Tür bei einem leerstehenden Haus aufsteht, und ich dieses betrete, wessen mache ich mich schuldig? Stollen und Gruben sind mit einem Mechanismus verrigelt, wenn ich den Schlüssel dafür Zuhause habe und mir damit zugang dazu verschaffe, wessen mache ich mich schuldig? Wenn ich mir aus besagten Stollen ein Suvenier (Alten Nagel o.ä.) mitnehme, mache ich mich da auch irgend einer Straftat schuldig?
Ich hoffe ich habe alle Details mitgeteilt und freue mich über ein paar hilfreiche Antworten. DANKE! Euer Soldier90
2 Antworten
Diese Verlockung kenne ich nur zu gut. Geht mir selber auch oft so. Jedoch bin ich vorsichtiger geworden und zwar eher aus dem Grunde der Angst. Schliesslich sind diese Gebaeude etc. ja schon sehr alt und ich habe dann Angst, dass sie zusammenfallen und ich sterben wuerde. Ich denke halt, dass den Besitzern das Betreten relativ egal ist. Waere es nicht so, dann wuerden sie einen Zaun oder aehnliches ziehen u. Schilder anbringen...mit Betreten verboten oder Betreten auf eigene Gefahr. Wenn solche Schilder nicht da sind, dann ist von der Rechtslage her ja nichts passiert, wenn du da etwas rumlaeufst u. einen nagel mitgenommen hast. Zumindest bekommen die Besitzer einen riesen Aerger, wenn dir was passieren wuerde, weil z.B. eine Treppe einstuerzt etc.. Sie sind ja eigentlich dazu verpflichtet Schilder anzubringen.
Gut das Risiko das man bei irgendwas den Löffel abgibt besteht ehrlich gesagt immer, dazu muss man ja nur mal die Nachrichten verfolgen. Des Risikos bin ich mir also bewusst.
Wenn man ein bisschen Respekt vor der ganzen Sache hat das ist die Gefahr zwar minimiert, aber auch nicht vollkommen beseitigt. Es ist ja auch nicht so das ich an jedem lockeren Stein ziehe um zu sehen wie lange die Mauer noch hält ;)
ob die türen aufstehen oder nicht, wenn du ohne das wissen oder erlaubnis des besitzers das gebäude und grundstück betrittst , ist es hausfriedensbruch.
stollen und gruben haben auch einen besitzer und nimmst du dort einen alten nagel mit ist das diebstahl. mal abgesehen, das du dich in lebensgefahr begibts, machst du etwas illegales.
wenn du es nmachts, lass dich nicht erwischen und bau keinen unfall
Hallo Soldier,
lange ist deine Frage her. Warst du da? Was kannst du berichten? Ich hab es heute "gefunden" und möchte trotz ziemlich großer Angst morgen da mal hin gehen. Zumindest auf das Grundstück :-) bibber Bin schon ganz unruhig. Wie ich da im Park war, war ich nur fasziniert, dann habe ich in Youtube mehrere Videos dazu gesehen und jetzt geht mir schon die Muffe.
Auf die Antwort habe ich gewartet, sooo... Finger Knacks
Wir haben hier ein altes Kloster (Kloster Marienberg, Boppard) Die Besitzansprüche sind nicht eingehend geklärt, zwar befindet sich das Gebäude als solches im Eigentum der Frau Deutsch, aber diese ist nicht auffindbar. (Untergetaucht)
Folglich kann ich ja nicht mal nachfragen ob ich das Gebäude betreten kann. Die Stadt verweist mich auf den Besitzer und der Besitzer ist nicht da, DOOF!