Wohnungsbesichtigung ohne Vermieter möglich?

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Wohnungsbesichtigung ohne Vermieter möglich?

Es ist zwar möglich und man kann unter bestimmten Voraussetzungen dem Vermieter Hausverbot erteilen, jedoch gibt es da leider Ausnahmen, die hier stehen.

http://www.haufe.de/immobilien/verwalterpraxis/hausrecht-des-mieters-an-seiner-wohnung-was-sie-duerfen-und-was-sie-dulden-muessen_idesk_PI9865_HI2371611.html

Möglich wäre unter bestimmten Voraussetzungen eine richterliche Verfügung, aber dass müssen schon ganz besondere Umstände sein.

MfG

Ich hab leider keine Anzeige erstattet!!

Der letzte termin, war nicht angekündigt, somit musstest du eine besichtigung nicht dulden. Da er seinen fuß in die tür stellte und darauf bestand, hättest du ihn wegen hausfriedensbruch anzeigen können.

Du kannst ihn auch immer noch deswegen anzeigen.

Zu deiner frage, nein du kannst ihm bei einem angemeldeten termin nicht den zutritt zur wohnung verweigern und nur den interessenten den zutritt gewähren. Er hat ein recht darauf, bei der besichtigung und vorstellung der wohnung anwesend zu sein.

Drehe den fall anders, theoretisch wäre es möglich, dass du dem vermieter eines auswischen möchtest und es keinen hausfriedensbruch gab. Wenn er daraufhin die wohnung bis zum auszug nicht mehr betreten dürfte rein rechtlich gesehen, wäre es sehr unvorteilhaft für ihn. Du könntest beispielsweise schlechte dinge den neuen interessenten mitteilen, die auch theoretisch gesehen frei erfunden sind, weshalb interessenten nun nicht mehr sn der sache interessiert sind. Er könnte dies nicht nachvollziehen, denn er wäre bei der besichtigung nicht dabei.

Damit meine ich nicht, dass deine geschichte nicht stimmt, aber da menschen lügen, und auch dies der fall sein KÖNNTE, hat er das recht die besichtigung selbst durchzuführen. Auf der anderen seite hat er nicht das recht, eine besuchtigung ohne dich durchzuführen. Ein termin muss immer 24 std vorab bekannt gegeben werden, minimum.

Sollte es an diesem tage nicht möglich sein aus wichtigen gründen, kannst du den termin verschieben. 

Folglich, nein bei einem angemeldeten termin, kannst du ihm nicht den zutritt verwehren. 

In der regel ist dies auch nicht nötig, denn sie benehmen sich gut, wenn ein interessent dabei ist. Du sagst sm besten gar nichts und begleitest diese schweigend. Dann kann es dir eh egal sein, weil du bald draußen bist. Ich hatte mal die selbe situation

Danke Dir.... Er hat ja schon eingeräumt, schriftlich, das er sich mehrfach falsch verhalten hat.

Also der Hausfriedensbruch fand September 2015 statt, soweit ich weiß ist Anzeigemöglichkeit abgelaufen :(

Erst einmal muß der Vermieter mindestens 2 Wochen es ihnen Schriftlich ankündigen damit man ein Termin vereinbaren kann., wenn der neue Hauseigentümer die Wohnung bzw. Wohnungen sehen möchte dazu hat der neue Hauseigentümer das recht dazu, weil er ja das Haus Kaufen möchte, weil er möchte ja denn zustand der Wohnung bzw. Wohnungen sehen ob alles soweit in Ordnung ist.

Aber der jetzige Vermieter hat nicht das Recht sich ohne ihr wissen sich selbst zugang zu der Wohnung bzw. Wohnungen und ohne Termin vereinbarung zubeschaffen, dann würde er sich Strafbar machen wegen Hausfriedensbruch und können ihn dann sogar Anzeigen und das zurecht.

Das ist richtig....aber darum ging es nicht.... Nebenbei, Vermieter kann 24 vorher Termin anmelden (rechtlich)... aber das kann locker abgelehnt werden!

@martinwerb

Ein Schriftlicher und Rechtzeitiger Termin vom Vermieter kannst, Du nicht ablehnen, das mußt Du zustimmen. Wenn Du 24 Stunden meinst diesen Termin das muß Du nicht hinnehmen und brauchst ihn auch nicht reinlassen in Deine Wohnung. Weil dieser Termin währe viel zu kurzfristig.

@wolf7755

Nope stimmt nicht. Das gesetz sagt, dass ein termin hierzu mindestens 24 stunden vorher bekannt gegeben werden muss. Allerdings vorab in absprache mit den arbeitszeiten des mieters, beispielsweise der mieter arbeitet bis 17 uhr. Dann muss der termin so gelegt werden, wenn der mieter von der arbeit zu hause ist. So kurzfristig bekommt man nicht unbedingt frei, wenn dieser um 11 uhr morgens einen termin vereinbaren würde. Sollte dies nun mit den zeiten des interessenten oder dem vermieter nicht passend sein, so muss der termin verschoben werden. Eine besichtigung dauert im normalfall nicht lange. Etwa 15 minuten oder weniger 

Es ist möglich, dass die Wohnungsbesichtigung ohne Vermieter möglich ist, aber es macht ja keinen Sinn Wildfremde rein zu lassen und den Vermieter zuggleich nicht, vorallem ist da das Recht auf seiner Seite. Was er gemacht hat war sicher nicht richtig, aber er hat ein Recht die Wohnung nach Voranmeldung zu besehen und Du musst ihm auch die Möglichkeit geben, dass er die Wohnung neuen Mietern zeigt. Es macht auch Sinn wenn er mit den potentiellen neuen Mietern mitkommt, dann kann er sich mit ihnen darüber unterhalten, was er noch an Reparaturen/ Verbesserungen vornehmen will, bevor sie einziehen.


Danke, es ging nur um meine gestellte Frage....

Use:  Normal hat ein Vermieter das Recht.

Nachdem er sich aber ohne Gefahr in Verzug gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschaffen wollte, hat er dieses Recht verwirkt.

@DiplomAnwalt

.... Moralisch ja, hat er verwirkt...Aber hab ich das RECHT dazu Vermieter vor der Tür stehen zu lassen?

@DiplomAnwalt

Uh, da würde ich es nicht drauf an kommen lassen. Letztes Jahr musste der Vermieter nicht hereingelassen werden (unangemeldet), dieses Mal scheint es angemeldet worden zu sein.

Denke auch nciht, dass damit das Recht verwirkt worden ist, auf welcher rechtlichen Grundlage? Kann ja anzeigen wegen Hausfriedensbruch, dennoch darf der Vermieter die Wohnung
weiter anbieten und Termine anberaumen, wenn die nicht passen,
alternavie Termine vorschlagen.

Der Vermieter hart ein Betretungsrecht, welches in Ihrem Mietvertrag festgeschrieben ist. Er kann Sie schadenersatzpflichtig machen, falls durch die Verweigerung seines Rechtsanspruches, z.B. aufgrund verspäteter Nachvermietung, ihm ein nachweisbrer Schaden entsteht.

Sie könnten ja ohne seine Anwesenheit die Wohnung wie auch den Vermeiter selber gegenüber einem potentiellen Mietnachfolger schlecht reden. Das steht Ihnen aber keinsfalls zu.

Wir haben da im eigenen Unternehmen weniger Sorgen in dieser Richtung und nehmen es als Regelfall, dass der scheidende Mieter zu ihm genehmen Zeiten potentiellen Nachfolgemietern ohne Beisein des Vermeiters die Wohnung zeigt.

Basis dafür ist ein gutes vertragspartnerschaftliches Verhältnis zwischen den Parteien, das bei Ihnen offenkundig gestört scheint.

Diese Vorgeehnsweise hat sich in der Praxis  als für beide Seite befriedigende Lösung herausgestellt.