Fragen zur Lösungsskizze der Hausarbeit in Jura?
Hallo,
ich bin im 1. Semester und schreibe meine erste Hausarbeit in Jura. Leider helfen meine Kommilitonen nicht, da ein großer Konkurrenzkampf zu herrschen scheint und erhoffe hier die Hilfe zu bekommen, die ich brauche. Im Sachverhalt geht es um einen Tierschutzaktivisten, der in die Wohnung einbricht, um zum Stall eines Bauers zu gelangen. Um dies zu schaffen, bricht er einmal in die Wohnung und dann in den Stall, der abgegrenzt der Wohnung liegt, ein. der Tierschutzaktivist filmt die Tiere um Beweismaterial zu haben, wie der Bauer mit seinen Tieren umgeht. Da sein Akku nicht ausreicht, kommt er am nachfolgenden Abend wieder zurück, um das Filmen fortzusetzen. dort sieht ihn der Bauer und will ihn nicht in den Stall durchlassen und versperrt den Weg. Der Tierschutzaktivist schlägt ihn und läuft in den Stall, um den Film fortzusetzen. Später sperrt ihn der Bauer ein und ruft die Polizei.
mir ist bewusst, dass ich § 123I StGB prüfen muss (Hausfriedensbruch), doch ich bin unsicher, ob ich es 3x prüfen muss. 1.Einbruch in die Wohnung, 2.Einbruch in einem Geschäftsraum (Stall), 3.erneuter Einbruch in einem Geschäftsraum, aber diesmal mit der Aufforderung zu gehen. (also der Einbruch am nächsten Tag)
Die Körperverletzungsdelikte sind auch einfach zu ermitteln und die Freiheitsberaubung habe ich auch erkannt.
Mein 2. großes Problem ist, was für ein Vergehen das filmische dokumentieren vom fremden Eigentum ( die Tiere im Stall) im Strafgesetzbuch ist.
Ich wäre wirklich glücklich eine Antwort zu bekommen, denn ohne richtige Lösungsskizze werde ich die Hausarbeit wohl nicht bestehen. ich bedanke mich schonmal im Voraus.
3 Antworten
Moin,
zunächst zur generellen Einteilung: du unterteilst den Sachverhalt in Tatkomplexe. Nach deiner Schilderung wären hier ca 3-4 angebracht. Für diese bildest du Überschriften. Dann prüfst du je tatkomplex (also zeitliche Einheit/Handlungseinheit) die Delikte beginnend mit dem schwersten vollendeten Delikt.
so ergibt sich dann auch schon aus deiner ersten Frage, dass du den Hausfriedensbruch auch jedes mal ansprechen musst. Dabei schreibst du beim ersten mal ausführlicher und kannst dafür später nach oben verweisen bspw für die Definitionen und machst dann nur noch ein Problem auf, falls es auch wirklich eins gibt.
Bei den Bildaufnahmen würde ich zumindest § 201a StGB anprüfen.
Dankeschön ☺️ Ich werde versuchen mit den Tipps die Hausarbeit zu schreiben.
Der Tierschutzaktivist erschlägt ihn und läuft in den Stall, um den Film fortzusetzen. Später sperrt ihn der Bauer ein und ruft die Polizei.
Ist der Bauer ein Wiedergänger? Ich denke der beschriebene Gewaltakt bedarf einer sinnvollen Würdigung.
Wenn der Bauer NICHT getötet wurde (wovon ich jetzt mal ausgehe ist es nicht ganz unwichtig, WAS denn tatsächlich gefilmt wurde. Denn eventuell muß tatsächlich eine Güterabwägung zwischen den Tierschutzrechten und den von dir bereits beschriebenen Straftaten statt finden.
Dann wurde er aber nicht "erschlagen". Wurden die Strafanträge gegen den Bauern aufgrund des Filmes gestellt? Das wäre wichtig für die Frage "dürfte fremdes Eigentum gefilmt werden". Ich bin übrigens kein Jurist, habe mich aber zwangsweise ein wenig mit der diesbezüglichen Sprache beschäftigen müssen.
Tut mir leid falls durch meine Rechtschreibung Verwirrungen auftreten ☺️ Ich versuche es später noch einmal zu überarbeiten, damit man es besser versteht.
Das klingt wie der Fall mit Notwehr, ist zumindest davon inspiriert.
Danke für die schnelle Antwort.
Es wurden nur die Tiere gefilmt ( sprich die Massentierhaltung) und im Bearbeitungshinweis steht, dass davon auszugehen ist, dass der Bauer gegen die geltenden Tierschutzverordnung verstößt und erforderliche Strafanträge gestellt worden sind. Außerdem ist der Bauer nicht gestorben. Er wurde nur leicht verletzt.