Strafe beim umgehen der Parkschranke?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es kommt auf den Besitzer vom Parkplatz an, es kann bei der Stadt ca. 15€ kosten und bei Privaten 90€.

Das ist eine Erschleichung einer Leistung - § 265a STGB
RobertLiebling  05.04.2021, 13:05

Das wäre nur dann der Fall, wenn die Bezahlung bereits beim Befahren des Parkplatzes fällig wäre, nicht erst vor der Ausfahrt.

furbo  05.04.2021, 13:10
@RobertLiebling

Klasse Antwort. Man merkt, dass du sehr gut weisst, worüber du schreibst.

Von Experte furbo bestätigt

Das ist keine Straftat. Aber der Betreiber des Parkhauses hat natürlich weiterhin einen zivilrechtlich Anspruch auf Bezahlung der Parkgebühren sowie evtl. erforderlicher Rechtsverfolgungskosten.

Es kommt drauf an, ob du rausfährst oder reinfährst.

Fährst du rein, könnte es ein Erschleichen von Leistung sein, fährst du raus, wäre es nichts.

Christiangt  05.04.2021, 13:21

Kommt drauf an. Wenn Ich beim Reinfahren die Karte ziehe läuft die Zeit welche Ich dann vor Ausfahrt am Automaten zahle. Wenn Ich also nicht zahle und vorbei fahre erschleiche Ich auch eine Leistung. Wenn ich aber zahle und dann die Schranke umkurve passiert nichts.

furbo  05.04.2021, 13:30
@Christiangt

Es kommt m.E. darauf an, ob du bei der Einfahrt zahlen müsstest, aber stattdessen die Schranke umfährst, dann wäre es Leistungserschleichung. Alles andere wäre nichts bzw. nicht beweisbar.