Was passiert, wenn du ohne Führerschein Motorrad fährst?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Nickyromeo092,

in dem Fall leitet die Polizei gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage ein:

§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Zu den Ermittlungen der Polizei gehört es auch noch einmal, dass Du Dich zur Sache äußern kannst. Diesbezüglich wird man Dich und Deine Eltern zur Vernehmung vorladen. Aber weder ist diese Vorladung bindend, noch musst Du Dich zur Sache äußern. Es ist bloß ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht, dass sich der Beschuldigte zum Tatvorwurf einlassen kann.

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, wird die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft übersand.

Die Staatsanwaltschaft liest sich dann  die Ermittlungsakte samt Deiner Einlassung durch und entscheidet dann,

  • ob sie das Verfahren gem. § 153 StPO wegen Geringfügigkeit einstellt oder
  • ob sie das Verfahren gem. § 153a StPO gegen Auflagen einstellt oder
  • ob sie eine Hauptverhandlung für erforderlich hält und Du Dich vor einem Richter verantworten musst

Solltest Du wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden, ist eine Verurteilung weder zu der im § 21 StVG angeführten

  • Geldstrafe, noch zu der
  • Freiheitstrafe

möglich, da Du noch nach Jugendstrafrecht zu verurteilen bist und somit fast hundertprozentig nur eine 

  •  Erziehungsmaßregel, die meist in Form einer Arbeitsauflage verhängt wird

erhalten wirst. Die Verurteilung steht später auch nicht im Führungszeugnis drin.

Das Du im Falle einer Verurteilung (wie hier immer gerne andere User anführen) auch mit einer Sperre belegt wirst halte ich für äußerst unwahrscheinlich, denn eine Sperre ist wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis weder vorgeschrieben, noch wird sie in der Regel verhängt.

So gesehen kommst er selbst wenn das Verfahren nicht eingestellt wird, noch relativ glimpflich davon.

Zudem wird nicht nur gegen Dich sondern  auch gegen den Halter des Motorrades ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zukommt, denn strafbar macht sich nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.

Und da der Halter des Motorrades bereits Volljährig sein dürfte, kommt dieser im Gegensatz zu Dir nicht so glimpflich davon, sondern muss mit der im Gesetz angedrohten Geld.- oder Freiheitstrafe rechnen.

Hier schreiben auch immer gerne User, dass der Versicherungsschutz durch das Frisieren erlöscht. Auch das ist nicht richtig.

Das Fahrzeug ist nach wie vor versichert, so dass auch kein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vorliegt.

Kommt es allerdings zu einem von Dir verschuldeten Unfall, kann Dich die Versicherung aufgrund der fehlenden Fahrerlaubnis bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. 

Aber wenn ich Deine Bisherigen Kommentare lese, werden Dich die möglichen Folgen für Dich an den Halter des Fahrzeuges nicht vom Fahren abhalten.

Aber ehrlich gesagt ist mir das auch egal. Ich spiele hier nicht den Moralapostel, sondern beantworte die Frage so wie sie gestellt wurde, nach besten Wissen und Gewissen.

Schöne Grüße
TheGrow

Nickyromeo092 
Fragesteller
 18.08.2017, 21:14

Vielen Dank war die korrekteste Antwort , Mein Stern hast du :)

Es kann sein das du für die Führerscheinprüfung gesperrt wirst und eine Geldstrafe erhälst.

Nickyromeo092 
Fragesteller
 18.08.2017, 20:41

Wie lange hält das an ?

DerLord1998  18.08.2017, 20:43
@Nickyromeo092

Je nach dem wie der Stoffwechsel ist und welches Deo man verwendet bei mir so zirka 6 Stunden Schutz danach wird es dann wieder schlimmer.

Das ist fahren ohne Fahrerlaubnis
Entweder eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten
Da du aber 15 bist gehe ich von keiner so hohen Strafe aus
Lass es aber lieber bleiben und warte bis du den Führerschein hast

Nickyromeo092 
Fragesteller
 18.08.2017, 20:43

Wäre vernünftiger ,aber ich denke nicht dass mich sowas abschreckt ..

LenaMarieR  18.08.2017, 20:44

Du gefährdest dich und deine Mitmenschen
Warte doch noch lieber und mach den Führerschein

Nickyromeo092 
Fragesteller
 18.08.2017, 20:47
@LenaMarieR

Warten kann ich noch wenn ich tot bin

LenaMarieR  18.08.2017, 20:48

Du wirkst auf mich nicht sehr intelligent
Ist ja im Prinzip auch deine Sache 💁🏼
Wenn du ein halbes Jahr im Gefängnis sitzen willst

Nickyromeo092 
Fragesteller
 18.08.2017, 20:52
@LenaMarieR

Was hat das mit Intelligenz zutun ?! Intelligenz ist objektiv ,,,

LenaMarieR  18.08.2017, 20:53

Denke bitte auch an deine Zukunft
Sowas steht im Führungszeugnis und das macht sich bei Arbeitgebern nicht so gut also wie gesagt reiß dich noch zusammen und warte ab
Wenn du den Führerschein hast brauchst du ja keine Angst mehr haben erwischt zu werden

Nickyromeo092 
Fragesteller
 18.08.2017, 20:54
@LenaMarieR

Ein wahnsinnig Geiles Leben erwartet micht mit einem 4 Realschulabschluss nicht .

LenaMarieR  18.08.2017, 20:56

Wie gesagt es ist deine Sache ich will mich da nicht einmischen
Aber in der Zeit in der du sonst mit dem Motorrad rumfährst kannst du doch auch ein bisschen lernen und dann schaffst du es bestimmt auch auf eine bessere Note 👍🏻

Nickyromeo092 
Fragesteller
 18.08.2017, 20:58
@LenaMarieR

Du hast schon recht , aber das ist mit meinem Freundeskreis nicht einfach

LenaMarieR  18.08.2017, 21:04

Suche dir vielleicht 1 oder 2 Freund außerhalb deines normalen Freundeskreises mit denen du nachmittags lernen kannst dann wird das auch was mit deinem Abschluss

Mit ein bisschen Glück wird es eingestellt bzw. gegen eine Geldauflage eingestellt. Kommt auf die Umstände an....  Hast Du der Polizei ein Rennen hingelegt und die Beamten bei der Kontrolle niedergeschlagen, gibt es mehr Ärger. 

Laut den neuesten Gesetzen darf man den Führerschein erst mit 40 äh.. mit 19  machen, wenn vorher man ohne Führerschein gefahren ist. Kommt, wie gesagt, auf die Umstände an. Das ist nicht in jedem Fall so.

TheGrow  18.08.2017, 21:16

Laut den neuesten Gesetzen darf man den Führerschein erst mit 40 äh.. mit 19  machen, wenn vorher man ohne Führerschein gefahren ist. Kommt, wie gesagt, auf die Umstände an. Das ist nicht in jedem Fall so.

Wo hast Du diesen Unfug denn her????

bit77  18.08.2017, 21:45
@TheGrow

Ist möglich. Ich kann hier nur keine Gesetzestexte posten, aber es ist tatsächlich möglich, das man den FS erst nach einer Sperrzeit machen darf. Das mit den 19 Jahren war wohl etwas hoch gegriffen.

TheGrow  18.08.2017, 21:59
@bit77

Du spielst hier sicherlich auf die beiden folgenden Paragraphen an:

Die Sperre darf aber nicht nur angeordnet werden, nur weil man ohne Fahrerlaubnis gefahren ist, sondern nur dann wenn sich aus der Tat selbst ergibt, dass Jemand zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist.

Der Gesetzgeber sieht nur in den folgenden Fällen den Entzug der Fahrerlaubnis und eine Sperre zwingend vor:

  1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),
  2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),
  3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
  4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht, 

Die Paragraphen 69 und 69a StGB sind im übrigen auch nicht neu, sondern existieren schon seit Jahren

Anhand deiner Frage die offensichtlich auf dich selbst bezogen ist, lässt sich bemerken, dass du anscheinend zu der geistigen Elite gehört die ernsthaft über so etwas nachdenkt ;)

Nickyromeo092 
Fragesteller
 18.08.2017, 21:09

Vielen Dank :)