Stimmt es, dass die Dachrinnen bei beschäd. nicht als Elementarschaden berücksichtigt werden können?

7 Antworten

Ich empfehle dir den Gang zum Anwalt. Wenn der Schaden bei über 6.000 Euro liegt und die Kosten für 800 Euro übernommen werden sollen, lohnt sich dies auf jeden Fall. Ein Antwortschreiben des Ombudsmann kann Wochen oder Monate dauern. Du könntest deswegen mehr Zeit verlieren, als dir lieb ist, was jetzt nicht heißt, den Ombudsmann nicht anzuschreiben. Nur würde ich dies als Alternative und nicht als Lösung betrachten.

Die Dachrinnen sind nicht verrottet. Durch den Schneelast haben sich die Dachrinnen verformt und gebogen. Das Wasser läuft nicht ab und sammelt sich. Daher kommt es zum Überlauf. Die Fassade, a´bestehend aus Holz, total nass... Ich habe diesen Schaden als Elementarschaden angegeben.

Ich zitiere: "Betreff: Schaden durch Schneedruck an Ihrem Dach Sturmschaden vom xxx

Der Neuwertschaden wurde mit brutto xxx ermittelt und erreicht damit nicht diese Selbstbeteiligung.

Es kommt daher keine Entschädigung in diesem Fall in Betracht. Entgegenkommend haben wir die entstandenen Sachverständigenkosten in Höhe von xxx übernommen.

Mfg Versicherung

Da wird die Dachrinne bereits vorher verrottet gewesen sein, Da kannst du froh sein, wenn du überhaupt etwas bekommst.

Für Streitigkeiten mit Versicherungen gibt es immer einen "Ombudsmann", erkundigen Sie sich, wer das bei Ihrer Versicherung ist und klären Sie mit ihm die Sache!!! Das ist meist immer besser, als gleich einen Anwalt einzuschalten, das können Sie dann immer noch!

Das Gutachten habe ich noch nicht vorliegen. Jedoch habe ich mit dem Sachverständigen telefoniert. Er sagte mir, die Versicherung würde nur den Schaden übernehmen, wo (Nebengebäude mit einer kleineren Dachfläche)sich der Schnee gesammelt und gestaut haben soll. Die Dachrinnen sind max. 5-6 m lang.

Und nicht an dem Hauptdachseiten (ges. Länge der Dachrinnen ca. 30 meter). Da der Schnee an den Hauptdachseiten herunter gefallen wäre. Die dadurch verursachten Beschädigungen an den Hauptdachseiten müßten sie nicht übernehmen.