Wer zahlt Schaden vom Kind beim Zeitung austragen?

7 Antworten

Dafür ist die Berufshaftpflicht des AG zuständig, Allerdings kann es da Probleme geben, ist das KIND tatsächlich vertraglich beim AG beschäftigt. Wenn nicht, und es ist tatsächlich noch ein Kind, bleibst du auif dem Schaden sitzen,

Soweit ich weiß ist es tatsächlich dort offiziell zum Zeitung austragen gemeldet.

Irgendwo muss das Kind ja beschäftigt sein. Es arbeitet und bekommt dafür einen Lohn vom Arbeitgeber. Damit ist ein Arbeitsvertrag begründet.

Ansonsten hieße das ja, dass das Kind irgendwo Zeitungen gefunden hat und diese einfach aus Spaß an der Freude austrägt, dafür aber kein Geld bekommt. Halte ich für unrealistisch...

Das sollte die Versicherung des Arbeitgebers dieses Kindes übernehmen. Kannst nur hoffen, dass das Kind auch tatsächlich bei diesem Arbeitgeber gemeldet ist.

Das ist soweit korrekt .

Hier ist der Arbeitgeber zum Schadenersatz heranzuziehen .

Sollte das Kind nicht beim AG angestellt sein , bleit dir nur das Kind bzw. die Eltern auf Schadenersatz zu verklagen    

Die Eltern haben damit nichts zu tun, ist das Kind nicht über dem AN gemeldet und versichert müßte der FS de Facto das Kind verklagen.

Das Kind ist 13 oder 14. es sollte gemeldet sein, sofern die "Zeitung" alles richtig gemeldet hat.

Für einen Schaden er einem Arbeitnehmer fahrlässig während seiner Arbeitszeit im Rahmen seiner Arbeitsausführung entsteht haftet der Arbeitgeber.

Du schreibst Kind. Wie alt ist dies denn?

Sollte 13 oder 14 sein.

@Schluppimatz

Zeitung austragen ist erst mit 15 in Deutschland möglich...

.... die Vollkasko?

Ein Kind haftet doch nur (nach BGB), wenn es kopftechnisch soweit ist, oder?