Stimmt das wirklich das ein Besitzer von einer Wohnung der auch in seiner WHG wohnt mehr rechte hat wie nur ein Mieter?

7 Antworten

Du bringst hier Besitzer und Eigentümer durcheinander. Der Mieter ist Besitzer und hat das Hausrecht. Der Vermieter ist der Eigentümer.

In einer Anlage mit Eigentumswohnungen , müssen auch die Eigentümer sich der Hausordnung unterwerfen. Diese wird von der Eigentümerversammlung verabschiedet und auch durch den Verwalter überwacht

Chantal540 
Fragesteller
 11.06.2019, 19:44

und wenn nicht?

Surja27  11.06.2019, 19:55
@Chantal540

Dann gelten auch für die die üblichen Kosequenzen

bwhoch2  11.06.2019, 20:37
@Surja27

Und welche das wären? Dass er gekündigt wird und die Wohnung räumen muss?

Das wohl eher nicht oder nur unter ganz schwierigen Umständen.

Nein. Das Mietrecht ist sehr für den Mieter. Kommt natürlich auch auf die Situation drauf an, aber Schlag einfach mal das BGB auf.

bwhoch2  11.06.2019, 20:38

Dennoch hat es ein Eigentümer besser!

Surja27  11.06.2019, 22:09
@bwhoch2

Ja, weil ihm was gehört und dem Mieter nicht

bwhoch2  11.06.2019, 22:19
@Surja27

Und das bedeutet - s. meine Antwort.

Ein Wohnungseigentümer, der seine Wohnung selbst bewohnt, also besitzt, hat natürlich mehr Rechte, als ein Mieter im selben Haus. Ich gehe mal davon aus, dass Du vergleichen willst zwischen Mieter und selbstnutzendem Eigentümer im gleichen Haus.

Grundsätzlich mal hat sich auch jeder Eigentümer an Recht und Gesetz zu halten und an die Hausordnung, die für das Gebäude gilt. Zudem darf er nicht einfach Gemeinschaftseigentum verändern. Aber gleich danach fangen die Unterschiede an.

  1. Der Eigentümer darf sein Sondereigentum nutzen, wie er will solange er es zu Wohnzwecken nutzt und die Hausordnung beachtet. Zum Beispiel darf er die Wohnung über airbnb anderen überlassen. Das kann ihm niemand verbieten.
  2. Er darf die Wohnung verändern. Zumindest innen und solange er nicht in die tragende Substanz eingreift. Nichttragende Wände entfernen, Einbauten ausbauen, Fußböden, Wand- und Deckenverkleidungen, Bad/WC-Fliesen und Armaturen, ggf. die Einbauküche, Farbgebung der Wände und einiges mehr. Manches davon darf zwar auch ein Mieter, aber müßte ggf. beim Auszug wieder zurück bauen. Das muss ein Eigentümer nicht.
  3. Teilnahme an der Wohnungeigentümerversammlung. Mieter dürfen noch nicht mal teilnehmen, wenn sie von ihrem Vermieter bevollmächtigt würden. Damit hat der Eigentümer ein Mitspracherecht bei allem, was die Eigentümergemeinschaft beschließen kann. Bspw., dass zukünftig eine Reinigungsfirma engagiert werden soll für Treppenhaus und Flure, dass der ein Hausmeister engagiert oder gewechselt wird, dass die Verwaltung ausgetauscht wird, wann neue Heizungen, Fenster etc. eingebaut werden, wann und wie die Fassade gestaltet wird und sehr vieles mehr. Ist zwar nicht immer einfach, aber dennoch kann er bei vielem mitbestimmen, was die Lebensqualität in dem Haus betrifft.
  4. Er darf bei Fehlverhalten nicht gekündigt werden. Die einzige Sanktion, die möglich ist, um einen renitenten Eigentümer zur Räson zu bringen, wäre die Androhung und ggf. Durchführung des Ausschlusses aus der Eigentümergemeinschaft, was gleichzusetzen ist mit dem Zwangsverkauf oder gar Zwangsversteigerung der Wohnung. Man kann sich vorstellen, dass das ein aller-, allerletztes Mittel wäre, das eine Eigentümergemeinschaft anwendet.
  5. Er darf Mieter anderer Wohnungen mobben, um sie zum Auszug zu bewegen. Es gibt so gut wie nichts, was ein Mieter dagegen machen kann, solange sich das Mobbing im rechtlich einwandfreien Rahmen bewegt. Angenommen, der Eigentümer verstößt permanent gegen die Hausordnung, indem er immer wieder Lärm macht, der einen benachbarten Mieter sehr stören muss und die anderen Hausbewohner sagen nichts, wird der Mieter irgendwann entnervt aufgeben. (Ich schreibe hier von etwas, was ich selbst erlebt habe.)
  6. Der Eigentümer darf seine Wohnung verkaufen, an wen er will, wobei es mal sein kann, dass die Zustimmung der Hausverwaltung zum neuen Käufer notwendig ist.
  7. Der Eigentümer darf seine Wohnung zu dem Preis verkaufen, den er meint, erzielen zu können.
  8. Bestimmt gibt es noch einige Rechte mehr, die mir aber jetzt nicht einfallen.

Ein Mieter ist rechtmäßiger Besitzer der Mietsache, wahrscheinlich vermischst Du Begriffe wie Eigentümer, Besitzer. Die Frage ergibt zumindest so wie von dir gestellt keinen Sinn.

bwhoch2  11.06.2019, 20:37

Die Frage ergibt natürlich Sinn!