Welche Rechte hat der "Büger" zur Wohnung?

5 Antworten

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Also das ist ein Bürge und er hat zimindest das Recht, daß der Mieter die Miete auch zahlt. Ein Recht an der Wohnung hat er dadurch nicht, wenn er allerdings als Bürge für die Mietzahlungen eintreten muß, kann es kompliziert werden (denn dann gilt, was in dem Vertrag ausgehandelt ist)

Der Vermieter darf nur aus wichtigem Grund und dann nach Anmeldung in die Wohnung (z.B. um Schäden zu besichtigen) - allerdings darf er bei "Gefahr im Verzuge" schon auch ohne große Anmeldung in die Wohnung (wenn z.B. das Wasser durch die Decke läuft und der Mieter reagiert nicht)

Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird aber von den Gerichten sehr eng ausgelegt - also einfach mal schauen, ob es aufgeräumt ist, geht gar nicht ;-)

Und "nur" bürgt, ist eine seltsame Formulierung, denn der Bürge trägt das volle Risiko, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt oder die Wohnung verwüstet

Naja, mit nur bürgt, meinte ich, dass Miete ja immer montatlich gezahlt wird und alles in Ordnung ist. Nur, ob er trotzdem einfach so reindarf wollte ich wissen.

Und was ist mit bestimmen, wer in die Wohnung darf und wer nicht? Wer entscheidet das: Mieter oder "Bürge" (danke übrigens ;D)

Darf der Bürge sagen, wenn ein Freund des Mieters ihm nicht passt, dass er nicht mehr reindarf zB?

@ONthaFLOOR

Zu Deinem letzten Satz: kommt natürlich drauf an, wer der Bürge ist ;-) Wenn es z.B. Dein Vater wäre und Du wärest noch minderjährig oder es wäre Dein Bewährungshelfer, wäre die Eigenschaft als Bürge nicht die entscheidende ;-) Ohne genaue Kenntnis des Fragehintergrundes ist es schwierig, eine allgemeingültige Antwort zu geben - grundsätzlich bürgt der Bürge ja "nur" für die ordnungsgemäße Nutzung und die Miete. Und wenn überhaupt ein Bürge gebraucht wurde, gibt es dafür gewiß auch einen Grund ;-)

@Midgarden

hatte was mit dem finanziellen zu tun. wie du schon sagtest, dass die miete rechtzeitig bezahlt wird. (:

aber du hast mir sehr geholfen danke!

Das ist ein "Bürge" und der darf mit gemeinsamer Absprache in die Wohnung. Er kommt und sagt: ich möchte in dieser Woche die Wohnung sehen und dann macht ihr einen Termin.

Für was genau hast Du denn gebürgt? Dafür, dass er ein anständiger Kerl ist?

Du bist dann kein Bürge sondern ein Leumundszeuge und als solcher hast Du gar keine Rechte und dafür auch keine Pflichten.

ich bürg für überhaupt kein

@ONthaFLOOR

Naja, wer bürgt hat meist eh was an der Waffel. Ich kenne keine Person auf der Welt gut genug um guten Gewissens bürgen zu können. Das schließt die Familie mit ein.

  1. Das heisst nicht Bürger, sondern Bürge. Der bürgt für die pünktliche Mietzahlung. Rechte auf das betreten der Wohnung leiten sich daraus nicht ab.

  2. Auch der Vermieter hat nicht das recht, ohne Einverständnis des Mieters die Wohnung zu betreten!

Google mal das deutsche Grundgesetz, da ist auch die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert.

Der Bürge hat überhaupt kein Recht, die Wohnung zu betreten. Der Vermieter nur, wenn er einen Grund hat und nur nach Anmeldung.