Hilfe, ich kann in meine neue Wohnung zum vereinbarten Termin nicht einziehen weil sie nicht frei ist?

7 Antworten

Und darauf warst du bei einer Eigenbedarfskündigung nicht vorbereitet? 

Du hast deine Alte Wohnung zu früh gekündigt. Du hättest mit Schwierigkeiten rechnen müssen. 

Zudem musst du die Wohnung ja noch renovieren, bevor du einziehst. Deswegen kalkuliert man im allgemeinen vorab mit min. 1-2 Monaten Überschneidung bei der Wohnungskündigung. 

In deinem Fall hätt ich erst gekündigt, wenn deine Mieter am Ausziehen sind.

Jetzt bleibt dir nichts anderes übrig, als dir einen Lagerraum zu Mieten, deine Sachen einzulagern und für die 3 Wochen in ein Hotel zu ziehen. Theoretisch kannst du deinen Mietern diese Kosten in Rechnung stellen. 

dorle2 
Fragesteller
 02.11.2017, 18:28

das hilft mir auch nicht weiter. Er hat die Kündigung durch Unterschrift anerkannt.

Hm, üble Sache. Da Du nun eine Übergabgsbleibe brauchst und auch Deine Sachen irgendwo einlagern musst, ist der Mieter für diese Kosten haftbar zu machen. Da Du das aber mit hoher Wahrscheinlichkeit wirst einklagen müssen, suchst Du Dir am besten jetzt schon einen Anwalt, der den Mieter schon vorab über die Rechtslage und die daraus entstehenden Konsequenzen informiert. Vielleicht schreckt ihn das auf und er räumt die Wohnung doch frühzeitig. 

dorle2 
Fragesteller
 17.09.2018, 21:32

hat er vollkommen ignoriert. trotzdem Danke

Nein, das ist kein Betrug. Aber vertragswidriges Verhalten. Wenn die Kündigung rechtmässig war, muss er ausziehen. Wenn er die Wohnung nicht rechtzeitig übergibt, schuldet er Dir die Miete für die weitere Zeit, zusätzlich alle Kosten für die Einlagerung Deinere Sachen sowie Deine Unterbringung - etwa im Hotel.

Wenn ihm das klargemacht wird, ändert er vielleicht seine Meinung. Das wäre deutlich billiger für ihn.

Aber weil der Mieter wohl kaum gesprächsbereit ist, sollte Dein Weg zum Anwalt führen.

Der kann dann Kontakt mit dem Mieter aufnehmen und Dich beraten, wie weiter zu verfahren ist. Und auch diese Kosten kannst Du dem Mieter belasten.

Dass die zukünftige Wohnung des Mieters nicht rechtzeitig frei wird, ist ja schliesslich nicht Dein Problem.

Ach ja, auch wichtig: Du solltest der stillschweigenden Weiternutzung der Wohnung schriftlich per Einwurfeinschreiben widersprechen, wenn das nicht schon in der Kündigung stand.

Eigenbedarf ist schön und gut 😊.

Du hast aber voreilig gehandelt.

1) Erst hattest du abwarten müssen, bis der Mutter dir die Schlüssel gibt.

Dann die Wohnung mit dem Mietern nach Mängeln prüfen.

2) Jetzt nach der Schlüssel übergeben, da solltest du die Wohnung kündigen.

Betrug ist es nicht, was der Mieter macht.

Wer gibt bitte eine Wohnung an jemand anderen weiter, one selbst eine Unterbringung zu haben.

H4Millionaer  05.10.2017, 10:02

ich finde das von dir und auch berlina, utopisch, das müsste ja jeder mieter bei jedem umzug auch machen

da hast du genau so das risiko, dass du kündigst und er nicht rausgeht

und wer zahlt gerne 1-3 mieten doppelt?

bwhoch2  05.10.2017, 11:26
@H4Millionaer

Wenn man einem Mieter kündigt und sogar wenn der Mieter selbst kündigt, besteht immer das Risiko, dass er am Ende doch nicht auszieht. Es gibt gewisse Möglichkeiten, das Risiko einzuschätzen.

Wenn zum Beispiel ein Mieter, der gekündigt hat, darauf drängt, dass möglichst bald ein Nachmieter gefunden wird, darf man wohl davon ausgehen, dass er auch pünktlich ausziehen wird. Nächste Sache, die man nie so genau weiß: In welchem Zustand wird eine Wohnung zurück gegeben? Kann sie unmittelbar selbst bezogen oder einem Nachmieter ohne Renovierung zugemutet werden?

Mieter haben im Allgemeinen die Pflicht, eine Wohnung wenigstens besenrein zu übergeben. Aber was heißt das schon? Möglicherweise wurde in der Wohnung stark geraucht und es stinkt so erbärmlich, dass ein neuer Mieter nicht einziehen wird, bis der Gestank nicht restlos beseitigt ist. Dann muss erst einmal aufwändig saniert werden.

Mindestens 1 Monat Leerstand sollte man also immer einkalkulieren, wenn die Situation nicht ganz klar ist.

Atemu1  05.10.2017, 16:14
@bwhoch2

Er hätte keine Miete doppelt gezahlt, weil er der Eigentümer dieser Wohnung ist, welche er zu Eigenbedarf freimachen wollte.

Er hätte sich nur in Geduld üben müssen, so wie abwarten müssen.

Sobald er die Wohnungsschlüssel hätte, könnte er die Wohnung prüfen 

Gerhart  05.10.2017, 18:09
@Atemu1

Falsch! Der Vermieter hat gekündigt, ihm steht eine Vorabbesichtigung der vermieteten Wohnung zu.

Atemu1  05.10.2017, 20:05
@Gerhart

Das mag stimmen, aber aus Eigennutz die Mieter auf die Straße setzen, wenn deren neue Wohnung erst in 3 Monaten frei wird.

Ich würde erstmals nach dem neuen Mietvertrag fragen, dann prüfen ob wirklich deren Wohnung erst dann frei wird.

Zu letzt, dann sagen, gut dann verschieben wir es um 3 Monate.

Er als Vermieter bekommt ja dadurch, 3 Monats Mitten mehr. 

nein, das ist kein betrug, das berührt nur zivilrecht

du kannst eigentlich gar nichts machen, außer irgendwo unterzukommen

der mieter ist für all deine kosten haftbar

ich würde ihm vielleicht das mal ganz nüchtern erklären, dass du dann jetzt kosten generierst, für die er haftbar ist

das ist die nächste sache, ist bei dem was zu holen, kann man da pfänden?

wenn ja, kannst du in ein hotel, wenn nein, würde ich nicht so große kosten generieren

erobine  05.10.2017, 09:42

Kann aber zu einem langen Rechtsstreit kommen.....

H4Millionaer  05.10.2017, 09:45
@erobine

ja, aber wenn er geld zum haften hat, ist alles prima

ansonsten ist alles hundekacke^^