Ist der Mieter der Eigentümer?

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Als Mieter ist man Besitzer seiner Wohnung. 100%
Als Mieter ist man Eigentümer seiner Wohnung. 0%
Als Mieter ist man Eigentümer und Besitzer seiner Wohnung. 0%

14 Antworten

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Als Mieter ist man Besitzer seiner Wohnung.

Als Mieter ist man der Besitzer der Wohnung.

Der Vermieter ist in der Regel der Eigentümer.

Besitz bedeutet, dass man die Herrschaft über etwas hat.

Drücke ich Dir mein Buch in die Hand bist Du der Besitzer, aber ich immer noch der Eigentümer.

Als Mieter ist man Besitzer seiner Wohnung.

Der Mieter ist Besitzer. Die tatsächliche Sachherrschaft ist nur für den Besitzer entscheidend, außerdem liegt die beim Mieter auch nur eingeschränkt vor, denn er kann die Wohnung z.B. nicht selbständig veräußern.

Eigentümer ist und bleibt derjenige, der zivilrechtliches Eingentum an der Wohnung erworben hat durch Auflassung und Eintragung. Das ist in der Regel der Vermieter.

Eigentümer wäre der Mieter nur, wenn er sein Eigentum (Wohnung) an den Vermieter veräußert hat und das unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung als aufschiebende Bedingung während BNL bereits übergegangen ist. (sofern das bei Grundstücken möglich ist).

Als Mieter ist man Besitzer seiner Wohnung.

Wohnungsbezug: Mietwohnung >>> der Mieter ist Besitzer durch den Mietvertrag mit dem Eigentümer.

Eigentumswohnung >>> der Eigentümer ist definiert sich als Eigentümer durch den Nachweis im Grundbuch der ETW. Die ETW hat der Eigentümer durch Kauf oder Erbe /Übertragungsvertrag/Schenkungsvertrag infolge der Mitwirkung eines Notares erworben.

Wenn der Mieter der Eigentümer wäre, dann müsste er die Wohnung nicht mieten. Eigentlich ganz einfach.

Aufgrund des Mietvertrages ist der Vermieter als Eigentümer verpflichtet, dem Mieter die Wohnung zur Nutzung zu überlassen. Ihm also den Besitz einzuräumen.

Als Mieter ist man Besitzer seiner Wohnung.

Wenn ich etwas zu meinem Gebrauch habe, es mir aber nicht gehört, bin ich der Besitzer.

Eigentümer st n Deinem Fall der Vermieter.

Das ist wie in der Bücherei: das ausgeliehene Buch ist Eigentum der Bücherei, aber ich besitze es vorübergehend zum Gebrauch.

Wenn ich etwas zu meinem Gebrauch habe, es mir aber nicht gehört, bin ich der Besitzer.

Jein. Der Eigentümer kann gleichzeitig Besitzer sein.