Darf ein Vermieter eine verwohnte Wohnung neu vermieten wenn der alte Mieter verschwunden ist?

9 Antworten

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Nein, auf gar keinen Fall. Man darf noch nicht einmal in die Wohnung rein, wenn der Mietvertrag noch läuft, außer im Notfall. Könnte doch sein, dass der Mieter im Februar auf Weltreise gegangen ist und in irgend einem Urwald festsitzt, aus dem er wegen Corona nicht raus kann und irgendwann steht er wieder vor der Tür.

Und den neuen Mieter würde ich auf gar keinen Fall das entrümpeln lassen.

Legal geht es so:

  1. Mal darüber nachdenken, ob der Mieter nicht evtl. tot in seiner Wohnung liegt. Dazu mal einen Aufsperrdienst kommen lassen, der die Wohnung öffnet und dann mit diesem rein gehen und überprüfen. Ist niemand da, die Wohnung wieder verlassen und bei der Gelegenheit direkt den Schließzylinder austauschen. Am besten auch ein paar Fotos machen, die den Zustand der Wohnung in dem Moment mit Schlüsseldienstmann als Zeugen im Wesentlichen dokumentiert. Vor allem geht es darum, ob werthaltiges Eigentum des Mieters noch an seiner Stelle steht.
  2. Falls mehr als 2 Monatmieten ausständig sind, dem Mieter die fristlose Kündigung zustellen. (An die leere Wohnung.)
  3. Wenn sich innerhalb 2 Wochen gar nichts tut, die Wohnung sorgfältig ausräumen und dabei nur das wegwerfen, was wirklich als Müll bezeichnet werden kann. Abgelaufene Lebensmittel, volle Mülltüten, etc. Alles andere sorgfältig in Umzugskisten einpacken und entweder in einen leeren Keller, einer freien Garage oder in einen 20''-Container einlagern. Das alles unter Aufsicht echter Zeugen. Am besten durch eine Spezialfirma. Dabei muss auch dokumentiert werden, was evtl. noch an Wertsachen, wie Bargeld, Schmuck etc. gefunden wird.
  4. Wenn alles ausgeräumt ist und die Wohnung besenrein, kann der neue Mieter einziehen.
  5. Sollte irgendwann der alte Mieter wieder auftauchen, kann er alle seine Sachen wieder haben, wenn er zuvor die rückständige Miete bezahlt hat. Dazu eine Frist einräumen. Wenn bis dahin nicht oder nicht vollständig bezahlt wurde, kann entsorgt und verwertet werden.

So einfach, wie Du gehofft hast, geht es leider nicht und die Arbeit einfach dem neuen Mieter zu übertragen, ist höchst gefährlich. Irgendwann taucht der alte Mieter wieder auf und behauptet, dass da noch ein Umschlag mit 3000 € Bargeld im Schrank war und der ist jetzt weg.

    bwhoch2  11.06.2020, 19:27

    Danke für die Auszeichnung.

    Das Eigentum des Vormieters ist das Eigentum des Vormieters und darf nicht einfach entsorgt werden.

    Es muss eingelagert werden und die Lagerkosten müssen vom Vermieter erst mal übernommen werden/kommen auf die Rechnung des Vormieters.

    Ich würde mich auf so einen Deal nicht einlassen, denn dann bist du derjenige, der dem Vormieter sein Eigentum schuldet.

    Ist der alte Mieter verschwunden, müssen Sie dem erst verbindlich kündigen, bevor Sie jemand anders reinlassen.

    Ist der alte Mieter unbekannt verzogen, wird auch die Kündigung diesbezüglich komplizierter. Außerdem muss eine Räumungsvollstreckung erfolgen.

    Nein, wäre der alte Mieter "spurlos" verschwunden, darf i.d.R. nur der bestellte Gerichtsvollzieher im Rahmen der nötigen Räumunsvollstreckung tätig werden. Gegenstände aus der Wohnung darf dann nur er entfernen, nicht aber der neue Mieter.

    Es sind zuden bestimmte Zeitfristen einzuhalten. Da darf gar nicht vermietet werden.

    Genauere Infos hierzu, von 2015

    https://www.mietrecht.org/mietschulden/mieter-verschwunden/

    Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

    Zuerst nachfragen, ob er nicht als vermisst gemeldet wurde. Wenn die Zahlungen regelmäßig eingehen per Dauerauftrag kann er trotzdem tot sein oder entführt.