Mieter zieht nicht aus

7 Antworten

Der Mieter ist verpflichtet nach Mietende die Mietsache/Wohnung an den Vermieter zurückzugeben. Wer dabei gekündigt hat ist egal, massgeblich ist, ob die Kündigung rechtswirksam erfolgt ist.

siehe hierzu BGB § 546, 546a, 545, 542 http://dejure.org/gesetze/BGB/546.html

Erfüllt der Mieter seine Pflicht nicht, dann muss der Vermieter sich an den Rechtsweg halten, d.h. Räumungsklage und gerichtl. angeordneter Zwangsräumung. Ein Selbsthilferecht für den Vermieter gibt es dabei nicht.

Bei einer vom Mieter selbst ausgesprochenen Kündigung sollte der VM den Räumungstitel schnell und problemlos erlangen. Das Kündigungsschreiben des Mieters wirkt dann vor Gericht wie ein Anerkenntnis.

Wichtig hierbei: Bei Nichträumung muß schriftlich gegen die unberechtigte Fortsetzung des Mietverhältnisses - innerhalb von 14 Tagen nach Mietende - widersprochen werden! Denn sonst geht das Mietverhältnis unbefristet weiter.

siehe § 545 BGB

Nemisis2010  09.10.2012, 09:54

Zusatz: Da Du bereits einen neuen Mieter hast bist Du diesem, da er ja bei Nichträumung des Vormieters nicht einziehen kann, schadenersatzpflichtig, d.h. Möbel einlagern, Pension- oder Hotelkosten. Auch bezüglich dieser Kosten kannst Du den Mieter in Regreß nehmen. Vielleicht solltest Du das mal dem Mieter verdeutlichen, zumal dann auch bezüglich einer Räumungsklage die Anwalts- und Gerichtskosten, sowie Gerichtsvollzieherkosten auf ihn zukommen. Ich rate Dir zu einem Anwalt zu gehen.

Ja wenn er selbst gekündigt hat, zu welchem Zeitpunkt denn? Hat er nicht eingehalten oder wo ist das Problem?

klar gibt es rechtliche mittel, aber du wirst dich wundern was es dich kostet, leider.

Auf welchen TErmin hat er den gekündigt? Das wäre zur Beantwortung deiner Frage von großer Wichtigkeit und ab wann gilt der neue Mietvertrag?

wolfschaefer 
Fragesteller
 08.10.2012, 19:57

Er hat zum 31.10.2012 gekündigt, sagt aber heute ... "ich habe keine neue Wohnung und ziehe nicht aus" Der neue Mieter muss aber einziehen, weil er seine Wohnung gekündigt hat.

Räumungsklage natürlich...

Und ihm klar machen, dass die Kosten für ihn mehrere Tausend Euro betragen werden...

Falls die neuen Mieter keine Unterkunft haben, könnte man es mit einer einstweiligen Verfügung versuchen...