Steuerpflicht bei Nebenjob im Ausland
Hallo
ich bin normale Angestellte und habe ein Nebenjobangebot als Kursleiter in Österreich über 20 Kurseinheiten. (Hauptwohnsitz- und arbeitsstelle in Deutschland) Die Honorarabrechnung erfolgt monatlich und es werden laut dem Arbeitgeber 25 % Steuern an Österreich abgeführt. Wenn ich dem Angebot zustimme benötigt der Arbeitgeber noch meine SV-Nr und eine Ansässigkeitsbestätigung von meinem Finanzamt. (Das Einkommen in diesem Nebenjob liegt unter 400 Euro/Monat.)
Rentiert sich das ganze überhaupt? Muss ich in Deutschland zusätzlich noch Steuern zahlen? Bzw. muss ich meinem Finanzamt irgendetwas melden? Muss ich sonst noch etwas beachten?
Kenne mich leider viel zu wenig aus auf dem Gebiet.
Vielen vielen Dank für eure Hilfe im voraus!
Kecksal
4 Antworten
Heißt "Hauptwohnsitz", dass du in AT auch noch einen Wohnsitz hast? Aber der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich in Deutschland?
In dem Fall gilt:
Falls
- du dich nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr in Österreich aufhältst und
- das Gehalt für diese Tätigkeit nicht von einem österreichischen Arbeitgeber gezahlt wird und
- das Gehalt nicht von einer österreichischen Betriebsstätte oder festen Einrichtung des Arbeitgebers getragen wird,
ist das Gehalt ausschließlich in Deutschland zu besteuern. Falls eine der drei oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ist, hat Österreich das Besteuerungsrecht. Deutschland stellt die Einkünfte unter Anwendung des Progressionsvorbehaltes von der Besteuerung frei.
Entschuldigung, war meinerseits falsch formuliert...Wohnsitz ist nur in DE.
Wenn das Einkommen unter 400 € liegt, ist es wie jedes andere steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer. Es muss nur dem Hauptarbeitgeber gemeldet werden.
hallo, lt. doppelbesteuerungsabkommen brauchst du hier in deutschland dieses geld nicht mehr zu versteuern. doch vorsicht- bei der jährlichen steuererklärung hebt das verdiente geld deine steuerprogression und je nach steuerklasse damit die indirekte steuerschuld. würde sichergehen daß du auch eine bescheinigung vom österreichischen finanzamt bekommst, welche höhe an steuern dort schon hingeflossen sind. desweiteren würde ich mich nach krankenversicherung bzw. unfallversicherung für deinen job im ausland erkundigen. kleiner tipp am rande, fahrtkosten zum arbeitstplatz im ausland sind auch hier von der steuer absetztbar. gruß
Tastatur kaputt? Leider unlesbar der Text. Bitte nacharbeiten.
Danke für die schnellen Antworten!
D.h. wenn ich mir eine Bestätigung vom Ö. Finanzamt hole, dann passiert mir auch bei meiner Steurerklärung nichts, bzw. muss auch nichts nachzahlen oder werde in eine andere (höhere) Steuerklasse eingestuft? Oder?
Das mit der Versicherung ist ein super Tip! Fahrtengeld bekomme ich.
LG