Lohnsteuerausgleich in Österreich als deutscher Staatsangehöriger

3 Antworten

deinen jahresausgleich machst du immer dort, wo dein arbeitgeber die steuern für dich bezahlt. in deinem fall also hier bei uns in österreich.

normalerweise loggst du dich mit deiner sozialversicherungs nummer ein. es kommen dann automatisch alle steuereingänge aufgelistet. als deutscher hast du aber keine österreichische versicherungsnummer. deshalb findet dich die software von finanzonline nicht.

ist aber kein problem. du kannst deinen jahresausgleich jederzeit auch noch auf die altmodische art und weise (papier) machen. formulare bekommst du in jedem finanzamt. oder du gehst dort an den schalter und bittest darum, dass sie dir helfen einen account anzulegen (zumindest bei uns in vorarlberg sind sie sehr hilfsbereit). passwort und zugangsdaten bekommst du dann als einschreiben per post zugeschickt. (dauert in der regel 1-2 wochen)

Doomer  06.03.2013, 07:45

nachtrag: dein arbeitgeber soll dir deine steuernummer notieren, bevor du zum finanzamt gehst.

Erstens: um dich bei Finanz-Online einloggen zu können, musst Du angemeldet sein. Das geht zwar online, aber die Zugangscode bekommst Du per Post zugeschickt.

zweitens: In A bist dann steuerpflichtig, wenn Du mehr als ein halbes Jahr hier ansässig warst., bzw. Bezüge erhalten hat. Und dann kannst Du auch den Jahresausgleich hier machen. Und zwar unter Einschluss ALLER Bezüge, als auch diejenigen, welche Du ev. in D erhalten hast. Hauptwohnsitz ist nicht massgeblich.

Wenn Du in A weniger als 180 Tage warst, dann bist Du in D steuerpflichtig (auch für ALLE Bezüge, und Du musst den Jahresausgleich in D machen.

Dies ist alles im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt......

Wenn dein Hauptwohnsitz in D ist, bist du auch in D steuerpflichtig und mußt hier den Ausgleich machen.

Livinghome 
Fragesteller
 06.03.2013, 02:02

Aber in der Zeit wo ich in Österreich arbeite bin ich doch in Österreich steuerpflichtig, oder?

Doomer  06.03.2013, 07:43

die aussage ist zu 100% falsch. steuerpflichtig ist man immer im land des arbeitgebers. nur wenn man ausserhalb der EU arbeitet (z.b. schweiz) ist man ZUSÄTZLICH im heimatland steuerpflichtig.