Geld im Ausland Verdienen, hauptwohnsitz Deutschland, Steuern zahlen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ohne das asiatische Land zu kennen, um das es geht, kann man nichts sagen.

Meist ist es allerdings so, dass die gewerblcihen Einkünfte im Land des Betriebes besteuert werden und nciht im Wohnsitzland. Aber es gibt die unterschiedlichsten Regelungen:

  1. Besteuerung im Land des Betriebes - im anderen nicht (einer der GRünde warum Konzerne Teilbetriebe in anderen Ländern haben).

  2. Besteuerung im Land des Betriebs - im anderen Land Progressionsvorbehalt.

  3. Besteuerung in beiden Ländern - im Wohnsitzland wird die Steuer aus dem Betriebsland angerechnet.

heyho,

es geht um die philippinen.

und wie schaut es aus wenn ihr hauptwohnsitz in den philippinen ist und wir einige zeit in meinem haus in deutschland leben?

gruß

@akanton4

Dann habt ihr zwei Wohnsitze udn seid in beiden Ländern unbeschränkt steuerpflichtig.

Durch Zufall hatte ich vor kurzem die Frage nach den Philippinen in der Kanzlei.

ich kann Dich beruhigen, der Gewinn auf den Philippinen wird nur dort versteuert.

In Deutschland gilt das Welteinkommensprinzip. das bedeutet für Jedermann/frau wohnhaft in Deutschland ist das Einkommen, auch wenn es im letzten Winkel der Welt erzielt wurde, in Deutschland dem Fiskus anzugeben.

Das sind nationale Gesetze, darüber steht im Einzelfall das DBA, sofern mit diesem Land vorhanden, denn das asiatische Land möchte ja ungern auf Steuern in ihrem Land verzichten. Im Regelfall werden in den DBA's festgelegt, dass Einkünfte aus unternehmerischen Tätigkeit an der Quelle versteuert werden, das wäre das asiatische Land. Es könnte aber auch die Regelung Anwendung finden das in beiden Ländern versteuert wird aber die im Ausland gezahlte Steuer im Inland angerechnet wird. So wird in der Regel mit Niedrigsteuerländer verfahren.

Auf jeden Fall findet aber der Progressionsvorbehalt Anwendung bei der steuerlichen Behandlung auf Inlandeinkünfte.

Die wichtigste Frage in dieser Geschichte: Haben die beiden Staaten Merkelschland und das "asiatische Land" ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Normalerweise wird nämlich Einkommen dort besteuert, wo es entsteht. Mit einigen Ausnahmen. Und, womöglich, gleich doppelt, sofern ein solches Abkommen nicht existiert. D.h. dann nochmal zusätzlich in Deutschland.

In der Regel kann man das aber von der Firma erfahren, die einen dort einsetzt - schließlich ist man wahrscheinlich nicht deren erster Arbeitnehmer dort.

In der Regel kann man das aber von der Firma erfahren, die einen dort einsetzt

Die Ehefrau des Fragestellers arbeitet nicht bei einer Firma in Asien, sie ist Eigentümerin der Firma.

@PatrickLassan

Doppelbesteuerungsabkommen.

Weil es dann sowieso nicht um Gehalt geht, lohnt die Diskussion nicht, wie sie selber sich den Gewinn auszahlt.

Mmmh. Warum sollte es anders sein?

Steuer zahlt man da wo man arbeitet. Zuständig ist das Finanzamt da wo die Firma ihre Hauptsitz hat.

Oh, das ist mal die einzige Einlassung zu dem Thema, die überhaupt nicht stimmt.

Also würde sie ja Steuern in Asien bezahlen und zuständig ist das FA Grevenbroich, oder wie? :D

Jetzt wo du es sagst .. In der Ausbildung zum Steuerbeamten wird das Steuergesetz einen jeden anderen Landes natürlich auch unterrichtet.

Das Unternehmen wird dort versteuert wo der Firmensitz ist, deine Frau muss ihr Einkommen dort versteuern, wo Ihr Hauptwohnsitz ist.

Finanzamt kann es Euch ausführlich und rechtsverbindlich erläutern.