Steuerpflicht für Einkünfte aus Dubai?

2 Antworten

Du bist im Jahr 2016 aus Deutschland weggezogen. Damit bist Du (vorerst) in 2016 zum letzten Mal unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

Dabei werden in Deutschland deine kompletten Welteinkünfte in Deutschland der Einkommensteuer unterzogen, soweit die nicht durch ein DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) steuerfrei gestellt sind.

Nach Artikel 15 des DBA mit den VAR vom 09.04. 1995 sind die dort bezogenen Einkünfte auch nur dort steuerpflichtig.

In Deutschland sind sie nur in Form des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.

Ergänzung: Die Einkünfte aus Dubai sind auf Seite 4 des Mantelbogens einzutragen.

Sehr geehrter wfwbinder,

meine Frage zielte dahin, ob für mich für 2016 auch die 183-Tage-Regel zur Geltung kommt. Das neue DBA (ab 01.01.2009) ändert das alte dahingehend, dass der 12 Monats-Zeitraum sich nicht auf ein Kalenderjahr (= inländisches Steuerjahr) bezieht, sondern tatsächlich auf 12 Monate ab dem 1. Tag in Dubai. Eine Einkommensteuererklärung für 2016 kann ich danach frühestens erst am 20.07.2017 erstellen, wenn nämlich feststeht, dass ich mich tatsächlich 12 Monate nicht in Deutschland aufgehalten und in Deutschland keinen Wohnsitz hatte. So verstehe ich das neue DBA ...

@Magdalene1

Das Steuerrecht ist in Deutschland Jahres bezogen. Daran ändert auch ein DBA nichts. Ausserdem hattest Du in 2016 einen Wohnsitz in Deutschland und bist damit hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (Wegzugbesteuerung).

Also "ganz normale" Einkommensteuererklärung 2016 mit den Einkünften aus Deutschland und die Einkünfte aus Dubai in die Anlage N-AUS eintragen.

Die sind auch nach dem neuen Abkommen von 2010 (nicht 2009) in Deutschland steuerfrei und unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

Die 183 Tage sind für Dich hier völlig uninteressant, weil Du in Dubai einen Wohnsitz begründest hast und damit dort unbeschränkt einkommensteuerpflichtig wurdest (Wegzugbesteuerung) und ja den Wohnsitz in Deutschland aufgegeben hast.

Die Regelung mit den 183 Tagen (übrigens 183 innerhalb von 12 Monaten, die in dem Zeitraum Enden, oder beginnen, das bedeutet nicht, dass der Besteuerungszeitraum sich ändert), gilt nur für Leute, die Ihren Wohnsitz in Deutschland (oder umgekehrt VAR) nicht aufgeben, sondern nur für eine Zeit im anderen Land arbeiten.

Du musst nur dann in Deutschland steuern zahlen wenn du auch in Deutschland lebst.

Viele Millionäre die sind aus Deutschland geflüchtet und leben heute in der Schweiz.

du unterliegst aber den Steuergesetzen deines Aufenthaltortes.

Stimmt insoweit, dass Einnahmen in DE bzw. von DE Bürgern (z.B. über ein Webangebot an Deutsche in DE) auch in DE zu versteuern sind, da Dubai kein Doppelbesteuerungsabkommen mit DE geschlossen hat. Dubai Gehalt ist in Dubai zu versteuern, also quasi fast Brutto = Netto. Demnächst gibt es dort sogar die Umsatzsteuer, was ein echtes Novum ist. Könnte also etwas teurer werden, als so schon.