Steuern zahlen bei Überweisungen aus Russland?

3 Antworten

Das ist nach Art 13 DBA Russland grundsätzlich in Russland zu versteuern. Ob und wieviel muss man dort nachfragen.

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/95062_13/

In D ist zu prüfen, ob die Spekulationsfrist nach § 23 EStG zutrifft.

Wenn nein: steuerfrei

Wenn ja: unterliegt der Spekulatiosngewinn nach Art 23 Abs. 2 EStG hier dem Progressionsvorbehalt

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/95062_23/

Es sei denn, das alles ist gewerblich, dann müssen andere Vorschriften geprüt werden.

Die Überweisung an sich ist aber nicht steuerpflichtig.

In Deutschland bist Du erstmal mit deinem weltweiten Einkommen steuerpflichtig. Wenn Du in D wohnst, dann will D von allen deinen weltweiten Einkommen Steuern haben.

Jetzt gibt es aber Ausnahmen. Viele Länder haben untereinander sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Um zu verhindern, dass jemand der in D wohnt und woanders Geld verdient, das Geld sowohl im anderen Land als auch in D versteuern muss. Dazu müsste man jetzt mal schauen, ob es ein solches Abkommen zwischen Deutschland und Russland, gibt. Und wie genau das aussieht.

Das wäre dann ein Fall für den Steuerberater, denn diese Abkommen sind oft recht kompliziert. Wenn ich das Abkommen richtig lese, musst Du auf Mieteinkünfte in Russland hier keine Steuern zahlen, sofern diese schon in Russland versteuert wurden. Du musst die aber mit Angeben, da die für die Höhe des Steuersatzes mit berechnet werden. Aber wie gesagt, besser zum Steuerberater.

1strabag  08.05.2020, 08:36

Erstens habe ich in meinem Beitrag geschrieben, wie es zu versteuern ist.

Zweitens sind Mieteinkünfte und der Verkauf zwei unterschiedliche Tatbestände, die steuerlich auch unterschiedlich zu behandeln sind.

Wenn du in Russland gemeldet bist, musst du dort die Einkommensteuer bezahlen. Wenn du in Deutschland gemeldet bist, dann musst du diese in Deutschland bezahlen. Bist du in beiden Ländern gemeldet, so musst du in beiden Ländern die Steuern bezahlen.

1strabag  07.05.2020, 22:22

So einfach ist das nicht.

1strabag  08.05.2020, 07:56
@sumi79

Nein, ist es nicht. Siehe meinen Beitrag.

sumi79  08.05.2020, 08:05
@1strabag

Das habe ich schon.

Russland und Deutschland haben keinerlei steuerrechtliche Verträge oder Abkommen miteinander geschlossen. Daher ist dein erstes Link in Verbindung mit Deutschland obsolet.

Ea gelten in beiden Ländern in der Hinsichtlich die nationalen Gesetze, welche verlangen, dass man seine Steuer in dem jeweiligen Land zu zahken hat, wenn man dort ein Wohnmeldesitz hat.

Ist also doch ganz einfach.

1strabag  08.05.2020, 08:34
@sumi79

Natürlich haben die das, habe ich doch belegt.

Man kann natürlich leugnen, dass es solche Abkommen gibt. Es gibt auch Mitmenschen, die leugnen, dass es eine Budnesrepublik Deutschland gibt.

sumi79  08.05.2020, 09:54
@1strabag
Natürlich haben die das, habe ich doch belegt.

Nicht wirklich. In deinem Link ist von "Vertragsstaaten" die Rede. An keiner Stelle ist vermerkt, dass die BRD zu solchen gehört.

Meiner Kenntnis nach sind es überwiegend die GUS-Staaten mit welchen ein solches Abkommen existiert.

Man kann natürlich leugnen, dass es solche Abkommen gibt. Es gibt auch Mitmenschen, die leugnen, dass es eine Budnesrepublik Deutschland gibt.

Ich habe weder das eine, noch das andere geleugnet. Ich leugne jedoch, dass es ein solches Abkommen mit der BRD gibt.

1strabag  08.05.2020, 10:09
@sumi79

tja, dann leugne weiter.

Du könntest dir aber auch Artikel 3 von meinem link anlesen.

Oder weiterleugnen, das ist der bequemere Weg.

sumi79  08.05.2020, 17:53
@1strabag

Du hast die Artikel 13 ubd 23 verlinkt. Artikel 3 ist nicht dabei.

Also ja, ich leugne weiter, weil du nämlich mit deiner Behauptung falsch liegst.

1strabag  08.05.2020, 18:24
@sumi79

schade, wenn du nicht scrollen kannst.....

sumi79  08.05.2020, 19:06
@1strabag

Ich kann ganz ordentlich mein Gadget bedienen. Du dagegen scheinst jedoch deine Schwierigkeiten beim Artikulieren zu haben.

Kennst du eigentlich den Unterschied zwischen Artikel und Absatz?

Und jetzt kannst du mir gerne nochmal erklären, wo auf den von dir verlinkten Seiten der Artikel 3 sein soll.

1strabag  09.05.2020, 09:09
@sumi79

scrollen

Das kennst du ja aber anscheinend nicht.

Kleine Anleitung:

Auf derlinken Seite sind die Artikel aufgeführt.

Vom ersten bis zum letzten.

Da man die leichter findet sind die auch sortiert worden.

Es fängt mit Artikel 1 an, dann kommt Artikel 2 und dann ????

Das verrate ich nicht, ein bisschen IQ setze ich einfach voraus.....

sumi79  09.05.2020, 10:16
@1strabag

Ok. Du hast recht.

In der mobilen Version der Seite kommt man durch scrollen nicht auf die einzelne Artikel, was aber irrelevant ist.

Fakt ist, dass du richtig lagst und ich falsch.

Dennoch empfehle ich dir in Zukunft deine Erkenntnisse nicht so großkotzig zu vermitteln. Ein einfaches verlinken des Artikels 3. hätte es auch getan.

Wie auch immer, danke für die Info! Jetzt bin ich schlauer.