Lebe in der Schweiz u habe eine ETW in Deutschland gekauft muss ich Steuern zahlen?

2 Antworten

Ja. Du bist mit deinen deutschen Einkünften in Deutschland steuerpflichtig. Das nennt man beschränkte Steuerpflicht.
 
Vermietungseinkünfte unterliegen dort der Steuer, wo sich das Grundstück befindet, hier also in DE. Du musst eine Einkommensteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige abgeben.
 
In CH bist du unbeschränkt, dh. mit deinen Welteinkünften, steuerpflichtig. Dies umfasst auch die deutschen Vermietungseinkünfte. Da es hier zu einer Doppelbesteuerung käme, legt das Doppelbesteuerungsabkommen fest, wie diese Einkünfte (in diesem Fall) in CH zu behandeln sind. CH stellt die deutschen Vermietungseinkünfte frei, unterwirft sie aber dem Progressionsvorbehalt. Die Einkünfte müssen also nach schweizer Recht noch einmal ermittelt werden und in CH angegeben werden.
 
Über so etwas informiert man sich aber eigentlich, BEVOR man zum Notar wandert.
 
Im Grunde bist du nun in DE auch Unternehmer im Sinne des UStG, da die Vermietung von Grundstücken dem deutschen Umsatzsteuergesetz unterliegt. Allerdings stellt das deutsche UStG die Vermietung von Wohnraum steuerfrei, so dass du in der Umsatzsteuererklärung eigentlich nur eine Angabe zu den umsatzsteuerfreien Umsätzen machen musst. Die Finanzämter verzichten allerdings üblicherweise darauf. Nur falls du noch weitere Umsätze hast, die in DE dem UStG unterliegen, solltest du die Vermietungsumsätze nicht vergessen.

du wirst schon steuern zahlen müssen auch muss du die finanzierung offen legen.sicher muss du antworten!

Nur habe ich keinen Wohnsitz in Deutschland.

@swiss66

das hat nichts zu sagen.dann setzen die die steuern fest und die werden ins grundbuch eingetragen

@reinersaam

Steuern werden ins Grundbuch eingetragen????

@EnnoBecker

nicht die steuern,sondern steuerschulden,wenn die nicht bezahlt werden.