An welchen Staat Steuern zahlen?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange du Deutscher Staatsbürger bist und noch einen Wohnsitz hier hast, bist du auch in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn der gewöhnliche Aufenthalt und Hauptwohnsitz im Ausland war. 

Das mit dem Wohnsitz wird sehr streng gesehen, ein Zimmer bei den Eltern ist einem gewissen Boris Becker mal zum Verhängnis geworden, als er in Monaco gelebt hat .... man muss also wirklich auf Dauer weg sein. 

Gibt man die Staatsbürgerschaft ab, dann ist man in Deutschland nur voll Steuerpflichtig, wenn man hier mehr als die Hälfte des Jahres 183 Tage verbringt. 

Voll Steuerpflichtig heisst, man muss in dem Land wo man wohnt, sein gesamtes Welteinkommen versteuern. Im Land in dem man Einkommen erzielt, ist man beschränkt steuerpflichtig, d.h. man versteuert nur das was man dort verdient hat.

Damit es nicht zur doppelten Besteuerung kommt, haben die meisten Staaten untereinander Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen .. Ist aber kompliziert und nicht für alle Einkünfte gleich: habe ich z.B. Kapitalanlagen im Ausland, und dort auch Kapitalertragsteuer bezahlt, kann ich die von der in Deutschland errechneten Steuerschuld abziehen, ggfs sogar erstattet bekommen. Habe ich aber Erwerbseinkünfte im Ausland bezogen, und war dort beschränkt steuerpflichtig, musste also dort auch eine Erklärung abgeben und Steuern zahlen, dann unterliegen diese Einkünfte hier dem Progressionsvorbehalt .. d.h. man muss sie Angeben, zahlt aber keine deutsche Steuer auf z.B. das Arbeitseinkommen dass man in der Schweiz oder der Türkei erzielt hat. Progressionsvorbehalt heisst, dass ich dann aber die Einkünfte die ich hier erziele (Mieten, Arbeit hier) mit dem Steuersatz versteuern muss, der dem Gesamt (Welteinkommen) entspricht. Also nicht: hier 2 Monate arbeiten, und dank Freibetrag Null Steuern zahlen, und 10 Monate im Ausland.




Nunja, mein Plan wäre es in der Schweiz zu arbeiten und auch gemeldet zu sein (also dort zu wohnen). Einen deutschen Wohnsitz hätte ich dann nicht mehr.

Ledeiglich die deutsche Staatsbürgerschaft, da man die Schweizer u.a. erst nch 12 Jahren aufenthalt bekommt.

Aber ein herzliches Dankeschön für die lange und ausführliche, informative Antwort :-)

Die Antwort ist einfach nur falsch, sorry

Machs besser

@GiCiZ2000

Hab ich.
Aber das du ausgerechnet die falscheste Antwort als die hilfreichste  auszeichnest, sagt alle.

Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle. Eine Rolle spielt das Wohnsitzprinzip und das Quellsteuerprinzip. Wenn hier Unterschiede auftreten, dann muss man das genauer anschauen.

Wohnst du in Deutschland und arbeitest in der Schweiz, dann bist du sowohl in der Schweiz mit einer Quellsteuer und in Deutschland mit einer Einkommenssteuer steuerpflichtig. Hier kommt dann das DBA zum Zuge. Im Deutsch/Schweizerischen DBA wird dir der schweizerische AG eine Quellsteuer vom Gehalt abziehen und dem Fiskus überweisen. In Deutschland kannst du in der EST-Erklärung diese Quellsteuer geltend machen und mit deiner deutschen Steuerschuld verrechnen.

Die Staatsbürgerschaft spielt überhaupt keine Rolle.
Unbeschränkt steuerpflichtig ist man in der Regel da, wo man seinen Wohnsitz hat.
Man kann aber auch in einem Jahr in zwei Staaten unbeschränkt steuerpflichtig sein, wenn man während des Jahres seinen Wohnsitz verlegt.
Und es gibt Doppelbesteuerungsabkommen, wo geregelt, wenn zwei Staaten gleichzeitig das Besteuerungsrecht haben.

Naja deine Antwort ist nicht besser als die, die du kritisiert hast

@GiCiZ2000

dann  ist ja gut, wenn du das beurteilen kannst. dann hat sich dein Problem ja erledigt.

Du zahlst in der Regeln dort die Steuern, wo sie anfallen und du deinen Lebensmittelpunkt hast. Die Staatsbürgerschaft ist hier völlig ohne Belang.

Deutschland besitzt das Welteinkommensprinzip, das hat aber nicht Jedermann verstanden. Fragen dazu doch besser direkt an einen StB.

Hier hat man so Begriffe wie unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht und auch diverse DBA's zu beachten.

Angenommen, du arbeitest und wohnst in der Schweiz, dann zahlst du dort auch die Steuern. Hast du zusätzlich Einkünfte aus Deutschland, z.B. Kapitaleinkünfte, Renten etc., so sind diese an der Quelle in Deutschland zu versteuern, es sei das DBA sagt etwas anderes.

An den Staat in dem man arbeitet und das Geld verdient . 

Danke für die sehr schnelle Antwort :-)