Sneaker Reselling und Steuern?

2 Antworten

Man sollte einige Dinge beachten, um unnötigen Ärger zu vermeiden. Hierzu ein sehr gut geschriebener Artikel.

https://www.rnz.de/zeitjung_artikel,-handeln-mit-sneakers-versteuern-erst-bei-ueber-9000-euro-profit-_arid,482566.html

Nett geschriebener Artikel, auch wenn er vergisst zu erwähnen, dass die Aufnahme einer freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit auch immer dem Finanzamt anzumelden ist. Dazu gibt es den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Danach muss jedes Jahr (bis zur Aufgabe der Tätigkeit) eine Einkommensteuererklärung und ggf. eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden, egal ob man über oder unter dem Freibetrag liegt.

Wenn Du gewerbsmäßig Dinge verkaufst, dann musst Du das natürlich auch als Gewerbe anmelden und auch Steuern bezahlen.

Was bedeutet gewerbsmäßig?

@verreisterNutzer

Nachhaltig/auf Dauer mit gewinnerziehlungsabsicht (Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist da wohl eindeutig gegeben)

@verreisterNutzer
Was bedeutet gewerbsmäßig?

Dass Du das quasi „als Geschäft“ betreibst um damit Einkommen zu erzeugen.

Das ist rechtlich etwas Anderes, als einen einzelnen Gegenstand einer Art, den Du selber für Dich irgendwann mal gekauft und benutzt hast irgendwo auf dem Flohmarkt zu verkaufen.

Also ja, Du musst die damit erzeugten Einnahmen auf Deiner Steuererklärung melden, sonst ist es Steuerhinterziehung (eine Straftat, die mit bis zu 5 Jahren Gefängnis oder Geldstrafe bestraft wird, siehe §370 AO). Und ab einer bestimmten Größe wirst Du vermutlich auch ein Gewerbe anmelden müssen, aber das solltest Du mit einem Fachmann (Steuerberater) besprechen.

Und Du musst natürlich geschäftsfähig sein, da Du als Verkäufer der Ware auch Pflichten hast (Gewährleistung etc.). Ich weiss nicht, in wie weit Du das bereits kannst/darfst, falls Du noch nicht volljährig sein solltest. Auch hier wieder: Mache Dich schlau, frage einen Fachmann.