Muss ich mit Wohnsitz in Spanien Einkünfte aus deutschem Minijob versteuern?

3 Antworten

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Vor Aufnahme einer Beschäftigung hat dein Arbeitgeber zu prüfen, welche Vorschriften über die soziale Sicherheit Anwendung finden. Nicht für jeden, der in Deutschland eine Beschäftigung aufnimmt gilt auch automatisch das deutsche Sozialversicherungsrecht. Wenn du in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen möchtest, informiere deinen Sozialversicherungsträger in Spanien über dein Vorhaben. Stellt er dir eine Entsendebescheinigung, auch A1 genannt, aus, dann muss dich der deutsche Arbeitgeber nicht in Deutschland - also den Minijob auch nicht bei der Minijob-Zentrale - melden. 

Gegebenenfalls muss er die Steuern und Beiträge zur Sozialversicherung an den ausländischen Mitgliedstaat, in deinem Fall nach Spanien, zahlen.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Falls dein Minijob-Arbeitgeber für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht ein einer Ek-Steuererklärung angeben, da ja bereits pauschalversteuert ;-)

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

wie z.B.: Gut zu wis­sen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung