Wenn man an einem Straßenstand eigen angebautes Gemüse verkauft, muss man dann Steuern zahlen?
9 Antworten
Der Anbau von Obst und/oder Gemüse ist "Urproduktion" - und wenn man dies (unverarbeitet) verkauft, dann ist das Handel und dafür braucht du eine Gewerbekarte. Die bekommst du beim Gewerbeamt.
Und wie alles, wo gewerbsmäßig Geld fließt, möchte auch Vater Staat sein Schüppchen davon abhaben. Natürlich kannst du dann alle Ausgaben, die zur Erzeugung des Obstes/Gemüses notwendig waren von den Einnahmen abziehen und nur, was als Gewinn übrigbleibt, muss auch versteuert werden.
Die Steuern sind von deinen gesamten Jahres-Einkünften abhängig und fangen erst an, wenn man über einen Freibetrag von ca. 9000.- kommt.
Die Steuerbefreiungen sind in § 3 EStG erschöpfend aufgezählt.
Verkauf am eigenen Stand aus eigener Produktion ist dort nicht genannt.
Natürlich. Und einen Gewerbeschein. Und eine Gesundheitsbescheinigung.
Ja, ab einem gewissen Gewinn. Und du brauchst für die Straßennutzung eine Sondergenehmigung.