Steuern bei Aktienverkauf?

3 Antworten

Weiter fällt da ggf. noch Kirchensteuer und bisher auch Solidaritätszuschlag an, die werden aber in der Regel ebenfalls gleich von der Bank abgeführt. Der Rest gehört dann dir.

Alexis19 
Fragesteller
 11.02.2020, 15:57

Achso ja vergessen die zu erwähnen. Und wie sieht es aus mit der gesetzlichen Krankenversicherung bin gerade Familienversichert über meinen Vater ändert sich dann da was, dass ich z.B selbst Beiträge bezahlen muss weil der Gewinn als Einkommen zählt oder so ?

Gummipunkt  11.02.2020, 16:21
@Alexis19

Soweit ich weiß, werden Aktiengewinne nur bei freiwillig Versicherten für die Beitragsberechnung herangezogen und nicht bei Pflichtversicherten. Bin auf dem Gebiet aber kein Experte.

kevin1905  11.02.2020, 16:50
@Gummipunkt
Soweit ich weiß, werden Aktiengewinne nur bei freiwillig Versicherten für die Beitragsberechnung herangezogen und nicht bei Pflichtversicherten. Bin auf dem Gebiet aber kein Experte.

Ist richtig.

Er wäre aber freiwillig versichert, wenn die Einkünfte im Jahr 5.460,- € übersteigen und er nicht studentisch krankenversichert wäre oder einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachginge.

Alexis19 
Fragesteller
 11.02.2020, 17:37
@kevin1905

Das bedeutet was muss ich dann was machen bin Familienversichert über meinen Vater

kevin1905  11.02.2020, 17:40
@Alexis19

Du wirst Mitglied der KVdS für ca. 90,- € im Monat und hast dann keine Verdienstgrenze mehr. Geht für 14 Fachsemester oder bis du 30 wirst.

Alexis19 
Fragesteller
 11.02.2020, 17:58
@kevin1905

Okay aber der Verkauf der Aktien ist ja einmalig

kevin1905  11.02.2020, 18:02
@Alexis19

Du hast trotzdem in dem Kalenderjahr mehr als 5.460,- € Einkünfte gehabt, also keine FamV möglich.

Alexis19 
Fragesteller
 11.02.2020, 18:03
@kevin1905

wird das Automatisch gemacht oder bekomme ich Post oder so, nicht das ich nicht bescheid bekomme und das alleine machen muss und mich Strafbar mache ?

kevin1905  11.02.2020, 18:04
@Alexis19

Du hast Mitwirkungspflichten bei den Trägern der Sozialversicherung. Du meldest dich bei denen.

Alexis19 
Fragesteller
 11.02.2020, 18:05
@kevin1905

Ja aber wie soll ich sowas wissen das ich dann nicht mehr Familienversichert sein darf also in dem Fall hast du mir jetzt den Tipp gegeben aber wie soll ein anderer drauf kommen müsster nicht Post oder so bekommen ?

kevin1905  11.02.2020, 20:52
@Alexis19

Weil in Deutschland alle Gesetze öffentlich einsehbar sind. Und es wird von dir als mündigem, erwachsenem Bürger erwartet, dass du dich um solche Sachen selbst kümmerst.

Meine Frage ist wars das dann mit den Steuern oder kann ich noch ärger bekommen vom Finanzamt/Staat z.B Steuerhinterziehung ?

Du vergisst einige Dinge.

  1. Spesen werden abgezogen, heißt Kauf- und Verkaufsgebühren
  2. Du hast einen Freibetrag von 801,- € (Freistellungsauftrag) auf Einkünfte aus Kapitalvermögen.
  3. Die 25% sind die Kapitalertragsteuer, dazu kommt noch der verfassungswidrig erhobene Aufbau-Ost-Zuschlag, sowie ggf. Sektensteuer, falls du Mitglied in dem Verein bist. Dann wären wir bei einer effektiven Steuerlast von etwa 28%. Die Steuer hat abgeltende Wirkung.
  4. Wenn du keine weiteren Einkünfte hast, solltest du dringend eine Steuererklärung anfertigen, denn dein pers. Steuersatz läge unter 25% und es wäre für dich mit einer Erstattung verbunden, wenn du die Günstigerprüfung beantragst.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Alexis19 
Fragesteller
 11.02.2020, 17:53

Ja den 801,- € (Freistellungsauftrag) habe ich beantragt. Den Soli und Kirchensteuerstatz (bei mir nicht der Fall da keine Religionsangehörigkeit) wird ja auch atomatisch von der bank einbehalten oder ?

Alexis19 
Fragesteller
 11.02.2020, 18:04
@kevin1905

Das heisst ich kann mich nicht strafbar machen z.B wegen Steuerhinterziehung weil die Bank das alles erledigt.

Die Finanzverwaltung wäre dann zufrieden, du solltest es aber nicht sein.

Du solltest den Gewinn zu deinem individuellen Steuersatz versteuern lassen. das Recht hast du nämlich. Da 801 EUR sowieso steuerfrei bleiben, liegst du mit dem restlichen Gewinn im Eingangssteuersatz. Der liegt bei 14%, nicht bei 25%. Du bekommst die zu viel gezahlten Steuern zurück.

Alexis19 
Fragesteller
 11.02.2020, 16:19

Also würde ich keine Post bekommen um irgendeine Steuererklärung zu machen oder oder irgendwas nachzuweisen ? Also kann ich nicht falsch wofür ich belangt werden könnte beim Aktienverkauf da die Bank die notweniden Steuern selbst zum Finanzamt schickt ? Und wie meinst du das mit den Eingansteuersatz also das mit den 801euro weiss ich .

archibaldesel  11.02.2020, 16:27
@Alexis19

Wir haben in Deutschland eine Steuerprogression. Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Bis zu einem Einkommen von EUR 9.408,00 liegt der Steuersatz bei 14%. Warum willst du also 25% zahlen, wenn du nur 14% Steuern zahlen musst?

Alexis19 
Fragesteller
 11.02.2020, 16:20

Ups hab ausversehen auf nicht hilfreiche geklickt tut mir leid :( kann das nicht rückgängig machen :(