aktien anlegen für jemand anderen - steuern?

5 Antworten

Er muss nicht nachweisen, dass das Geld bereits versteuert wurde. Im dümmsten Fall muss er nur nachweisen, dass es keine Schenkung ist.

Faktisch sind die Aktien die Du ja kaufst und verkauft, Aktien Deines Vaters. Faktisch ist das aber auch nur sehr schwer nachzuweisen und letztlich interessiert es auch nicht.

Je nachdem wie alt Dein Vater ist, wäre es aber eventuell besser für ihn ein Depot einzurichten. Falls er eventuell schon Rentner ist, hat er eventuell einen Steuersatz von weniger als 25% und dann könnte man einen Teil der Kapitalertragsteuer wieder zurückbekommen.

Aber ansonsten. Es ist nicht verboten, dass man seinem Sohn Geld gibt um es anzulegen. Da keine besonderen Regelungen getroffen wurde, geht das Geld in Dein Vermögen ein. Du spekulierst damit und zahlst die Gewinne an Deinen Vater aus. Alles völlig okay.

Abgeltungssteuer heißt, dass du alle steuerlichen Verpflichtungen abgegolten hast.

Man kann es noch in der Einkommensteuererklärung angeben, muss aber nicht. Manchmal macht es Sinn, wenn du mit deinem durchsschnittlichen Steuersatz unter 25 % liegst, bekommst du einen Teil der Abgelungssteuer zurück. Oder du möchtest Gewinne und Verluste aus Depots bei verschiedenen Banken verrechnen.

Wie schon FortPerfect schreibt, muss dein Vater ein eigenes Depot eröffnen. Das kannst du online bei verschiedenen Banken für ihn machen. Er muss dann nur zur Identifikation der dem Postindent zum nächsten Postamt gehen.

Was mir zu dem Verwaltung auf deinem Konto einfällt ist, dass das auch eine Schenkung darstellen könnte mit all seinen Vor und Nachteilen. Also besser eigenes Konto für den Vater.

Treuhandkonto finde ich auch nicht gut. Also Konto auf deinen Namen mit "Untertitel" Vater. Das gibt immer Rückfragen.

Wenn er dir Pin und Tans etc. gibt und dir Vollmacht einräumt kannst du handeln.

Vielleicht ist eine kleine schriftliche Vereinbarung sinnvoll, dass du nach bestem Wissen und Gewissen und unentgeltlich handelst, aber nicht nicht für mögliche Verluste haftest. Hinweis auf BGB 675 Absatz 2.

PS deine eigenen Gewinne oder Verluste kannst du natürlich nicht mit denen deines Vaters verrechnen.

kauf dir lieber partizipationsscheine ...viele firmen sitzen im ausland und der gewinn ist steuerfrei. meist firman in indien zypern usw. ich hatte jahrelang in aktien inverstiert und kann jedem nur davon abraten. zu 90 % verliert man geld. seit 3 jahren inverstiere ich nur in partizipationsscheinen und mache gewinne.

aber gute partizipationsscheine die gewinn bringen sind sehr selten. deshalb solltest du gut aufpassen von welcher firma du partizipationsscheine kaufst.

gruss

ganz einfach: Du versteuerst und zahlst Deinem Vater den Gewinn abzüglich Steuern aus. Alles per Kontoauszug belegen und fertig. Da dürfte das Finanzamt nichts gegen haben.

Viel Erfolg!

P.S. die Anlageentscheidung sollte Dein Vater selbst treffen, sonst könnte es Ärger geben (Börsen-No-Go)

Ganz schlecht. Das wäre neben steuerrechtlichen Problemen (z.B. Steuerhinterziehung und Geldwäschegesetz) zudem Handeln auf fremde Rechnung, und ist bei allen Banken in den AGB ausgeschlossen. Besser: Dein Vater soll ein separates Depot auf seinen Namen anlegen (oder ein Unterdepot), und Dir dafür Vollmacht geben. Damit erübrigt sich das Kopfzerbrechen umd die Abgeltungssteuer ebenso wie das Problem, dass bei der nächsten Steuererklärung auf einmal Jahresdepotbescheinigungen für den falschen Depotinhaber mit eingereicht werden müssten etc.