Auto mit gewinn verkauft! Was nun? Finanzamt?

5 Antworten

Wenn du öfters als üblich ein Fahrzeug mit Gewinn verkaufst muß du den Gewinn bei der Einkommenssteuererklärung angeben und versteuern. Es gibt keinen Freibetrag für "Gewinn" aber deine üblichen Freibeträge kannst du steuermindernd geltend machen.

Ok danke!!!

Aber welche Freibeträge hätte ich denn da... eigentlich ja keine mein ich..?

Was habe ich denn reinzuschreiben wenn ich dann nun privat 50.000 euro gewinn gemacht habe wo und wie schreibe ich das in meine jährliche Einkommenssteuererklärung ?

Und viel wichtiger.. wieviel % wollen die vom Kfz gewinn haben oder fragen die garnicht danach sondern sehen 50.000 euro gewinn und fragen dann nach - wie läut das ab??


Wäre sehr dankbar :) !!

@resend

Was noch wichtig wäre !!

Muss ich dann Buchhaltung führen und Monatlich dem Finanzamt etwas abgeben?

Ich möchte NUR Privat verkaufen also keine Gewährleistung geben, von mir aus zahle ich dann die Steuern nach, aber ich kann so mit Gewinn und PRIVAT Autos verkaufen, oder? Also nur 3-6 im Jahr..

@resend

Was du schilderst ist nicht PRIVAT ! Das ist gewerblicher Fahrzeughandel und dann hast du dich als Autohändler auch die gesetzlichen Grundregeln (zB Gewährleistung) zu halten. "Möchten" tut das kein Händler...

Als erstes solltest du mal zum Gewerbeamt gehen und dein Gewerbe anmelden, denn wenn du Fahrzeuge erwirbst, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, ist das eindeutig ein Gewerbe. Die informieren dann auch das Finanzamt. Das will dann von dir wissen, was du voraussichtlich in nächster Zukunft an Gewinnen erwartest. Dann wird entschieden, ob du Vorauszahlungen leisten musst.

Am Ende des Jahres wirst du eine Einnahme-Überschuss-Berechnung zusammen mit deiner Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Danach wid die Steuer endgültig festgesetzt. Wieviel das ist, hängt maßgeblich von deinen anderen Einkünften ab, denn es wird alles zusammen gezählt und dann die Steuer anahnd der Gesamtsumme festgelegt.

Wenn man nur einen Gegenstand des Privatvermögens verkauft, könnte allerhöchstens ein privates Veräußerungsgeschäft § 23 EStG sein. Für gewerbliche Tätigkeit fehlt bei einem Auto die Wiederholungsabsicht, sprich die Nachhaltigkeit. Aber wenn er mehrere Autos verkauf, dann haben Sie völlig recht.

Im Jahressteuergesetzes 2010 steht, dass bei Spekulationsgeschäften (private Veräußerungsgeschäfte § 23 EStG) Veräußerungsgeschäfte von Gegenständen des täglichen Gebrauchs ausgeschlossen sind.

D.h. wenn das Auto, welches Sie verkaufen nicht zum Verkauf eingekauft wurde, sondern für Sie ein Gegenstand des Privatvermögens Ihres täglichen Lebens ist, ist dies einkommensteuerlich nicht steuerbar.

Wenn Sie mehrer Autos verkaufen, ist dies nicht mehr im Rahmen des privaten möglich, da dies schon nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht und somit gewerblich ist. Dann müssen Sie ein Gewerbe anmelden, monatlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, je nach Gewinngröße eine EÜR oder Bilanz erstellen und den Gewinn in der Anlage G in der Einkommensteuererklärung angeben.

siehe dahzu auch:

http://www.gutefrage.net/tipp/was-muss-man-alles-tun-wenn-man-sich-selbststaendig-macht

Wenn du vorhast 3-6 Autos im Jahr anzukaufen und wieder zu verkaufen, mit der Absicht, Gewinn daraus zu machen, würde ich schon von einer gewerblichen Tätigkeit ausgehen. Das hieße dann, ein Gewerbe anzumelden und (bei den von dir genannten Umsätzen) auch Umsatzsteuer zu zahlen. Bei den genannten Gewinnmargen würde ich mir einen Steuerberater gönnen, zumindest für eine Erstberatung.

Ach ja und um die Gewährleistung kommst du dann auch nicht herum.

Und du schreibst von Nachzahlung... Also hast du das schon umgesetzt und hast nun Angst vor den Konsequenzen? Dann aber ab zum Steuerberater.

Dem Finanzamt ist es relativ egal ob Du glaubst es wäre privat oder nicht. Ab einer gewissen Nachhaltigkeit ist es ein steuerlicher Gewerbebetrieb. Ein oder zwei Mal im Jahr wäre kein Problem, aber über mehrere Jahre, dann wird es nachhaltig. Du hast eine Gewinnerzielungsabsicht und die Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt dann auch vor und schon hat man einen Gewerbebetrieb. Ab 50.000 Euro Gewinn muss bilanziert werden. Darunter reicht eine Einnahmenüberschussrechnung.

Umsatzsteuerlich reicht es, dass Du Einnahmen erzielen willst und nachhaltig tätig bist. Da der Umsatz über 17.500 Euro liegt, sind die Verkäufe ruckzuck umsatzsteuerpflichtig.

Bei voraussichtlich 20.000 Euro Gewinn je Verkauf sind 300 Euro Erstberatung beim Steuerberater wohl nicht zu viel.

Natürlich macht es einen Unterschied, ob es Privat- oder Betriebsvermögen ist. Wenn man nur einen Gegenstand verkauft, wird man niemals bilanzierungspflichtig, wie auch, wenn man gar nicht buchführungspflichtig ist. Es könnte allerhöchstens ein privates Veräußerungsgeschäft § 23 EStG sein.

@naomimcmorris

Ich schrieb, dass es egal ist was er "glaubt". Wenn die Nachhaltigkeit vorliegt, wird das Auto zum Umlaufvermögen und Umlaufvermögen ist immer Betriebsvermögen, selbst wenn er der Meinung ist, dass er die Autos privat verkauft.