Gilt der Steuerfreibetrag (ca. 8000€) nur für Geld aus Erwerbsarbeit, oder das gesamte Einkommen?

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Der Gewinn aus Aktienverkäufen unterliegt der Quellensteuer (Kapitalertragsteuer); 25% werden von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt (ggf. unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrages von 801 € bei Alleinstehenden).

Damit ist im Grunde alles erledigt.

Dennoch wird durch das Finanzamt eine Günstigerprüfung durchgeführt, wenn eine Steuererklärung abgegeben wird; wenn die Versteuerung nach dem Grund- oder Splittingtarif günstiger ist als die 25%, erhält man die zuviel gezahlte Steuer zurück.

Grundsätzlich läge Dein zu versteuerndes Einkommen aus den Aktienverkäufen unter dem Grundfreibetrag von z. Zt. 8.820 €, sodaß die komplette Kapitalertragsteuer zurückgezahlt werden würde.

Wenn nun eine Lohnersatzleistung wie ALG-I bezogen wird, gibt es eine Besonderheit.

Das ALG-I unterliegt dem Progressionsvorbehalt; es wird fiktiv zu Deinem zu versteuernden Einkommen (zvE) hinzugerechnet und es wird der individuelle Prozentsatz zur Besteuerung des zu versteuernden Einkommens ermittelt.

Dieser individuelle fiktive Prozentsatz wird nun auf das zu real zu versteuernde Einkommen angewendet (ohne ALG-I).

Obwohl Du mit Deinem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegst, wird der individuelle Steuersatz dennoch angewendet.

D. h. es muß auf jeden Fall etwas versteuert werden obwohl man unter dem eteuerfreien Existenzminimum liegt - der BFH hat entschieden, daß keine grundrechtlichen Bedenken bestehen, wenn bei Anwendung des Progressionsvorbehaltes auch das zu versteuernde Einkommen besteuert wird, welches unter dem steuerfreien Existenminimum liegt (Urteil vom 9. August 2001 III R 50/00).

vereinfachtes Beispiel:

8.801 € Gewinn = 8.801 ./. 801 Freistellungsbescheid = 8.000 € = 2.000 € Stuerabzug durch die Bank (25% Kapitalertragsteuer)

keine anderen Einkünfte = 0 € Steuern, da zvE unter 8.820 € - Erstattung von 2.000 €

Bei ALG-I Bezug von 12.000 € = 8.000 + 12.000 = 20.000 = fiktiver Steuersatz von 10% = 8.000 * 10% = 800 € - Erstattung von 1.200 €

Bei Bezug von ALG-I ist zwingend eine Steuererklärung abzugeben.

DerSchopenhauer  12.12.2017, 17:42

"grundrechtlichen" soll "verfassungrechtlichen" heißen

Ersteinmal wird die Abgeltungssteuer abgezogen. Über die Steuererklärung wird kannst du eine sogenannte Günstigerprüfung vornehmen lassen. Dann wirst du zu deinem individuellen Steuersatz, der Null beträgt versteuert. Dann bekommst du die Abgeltungssteuer zurück.

Die ca. 8.000 Euro gelten für die gesamten Einkünfte.

Bei den einzelnen Einkünften gibt es individuelle Werbungskosten und Freibeträge.

Die 801 Euro sind hier Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalerträgen.

Nein, es gilt das gesamte Einkommen und das wird gegen gerechnet von den ca. 8500Euro. Die 25 Prozentige Kapitalertragsteuer werden zuerst von den 7900Euro abgezogen von der Bank. Dann wird geschaut was du sonst noch an Einnahmen hast. Wenn du z.B. 10000Euro Arbeitslosengeld hast wird das zusammen addiert also 17900Euro. von den 7900Euro ziehst du den Freibetrag von 801Euro ab. Dann hast du 7099Euro. Davon bezahlst du zunächst 25 Prozent Steuer. Insgesamt hast du dann 17099Euro zu versteuerndes Einkommen abzgl. den ca. 8500Euro. Die restlichen 8599Euro musst du dann versteuern. Allerdings hast du nur 15Prozent Einganssteuersatz. Also würdest du rund 1300Euro bezahlen. Da dir aber schon 25Prozent von der Bank aus den Aktien abgezogen wurden, also über 2000 Euro bekommst du wieder was zurück.  

DerSchopenhauer  12.12.2017, 17:13

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld I unterliegt dem Progressionsvorbehalt und wird nicht versteuert; es erhöht lediglich den Steuersatz mit dem das zu versteuernde Einkommen, welches nicht das ALG-I umfaßt, versteuert wird.