steuern auf abfindung im krankengeld

3 Antworten

Es kommt darauf an, ob eine Zusammenballung von Einkünften im gesamten Jahr vorliegt:

vereinfacht:

alle Einkünfte + Abfindung > alle Einkünfte Vorjahr/fiktive Einkünfte die erzielt worden wären, wenn es keine Abfindung gegeben hätte.

Liegt keine Zusammenballung vor, dann wird die Abfindung nicht günstiger besteuert.

Besteuerung Abfindung: (Fünftelregelung) - Einmalzahlung:

1/5 der Abfindung - Steuer wird ermittelt - die Steuer wird mal 5 genommen

Der ArbG wird die Abfindung aber voraussichtlich als laufenden Arbeitslohn versteuern, sodaß die Fünftelregelung mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden kann.

Das Krankengeld unterliegt als Lohnersatzleitung dem Progressionsvorbehalt:

zu versteuerndes Einkommen (Summe aller Einkünfte ./. aller steuerlich relevanter Abzüge) + Krankengeld - fiktive Steuer wird ermittelt und Prozentsatz berechnet - dieser Prozentsatz wird auf das zu versteuernde Einkommen ohne Krankengeld angewendet.

Das Krankengeld als Lohnersatzleistung ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Wenn Du in dem Jahr außer Krankengeld und Abfindung keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte beziehst, wird sich die Progression nicht auswirken und es bleibt steuerfrei. Auch Arbeistlosengeld wird steuerlich so behandelt.

Die Abfindung wird voll versteuert. Kommt es durch die Abfindung zu einer Zusammenballung der Einkünfte (siehe http://www.abfindunginfo.de/abfindung-und-zusammenballung-von-einkunften.html ), dann wird die Abfindung ermäßigt besteuert.

Das einzige, das ich dir hierzu kurz beisteuern kann ist, dass Krankengeld bei der Steuerprogression berücksichtigt wird, aber selbst nicht versteuert werden muss. Also müsste bei dir steuerpflichtig sein, unter der Voraussetzung keiner weiterer Einkünfte in diesem Jahr:

1 Monat Krankengeld + 1/5 Abfindung ergibt deinen Progressionssatz aber die Steuer auf das Krankengeld muss davon dann von der zu zahlenden Steuer wieder abgezogen werden.

Ich hatte letztes Jahr den ähnlichen Fall, allerdings in Bezug auf Krankentagegeld, deshalb verhält sich das etwas anders bei dir. Wenn du sichergehen willst frag auf jeden Fall noch mal einen Steuerberater oder gehe zu einem Steuerhilfeverein.

Gruß