Abfindung wg. Auflösevertrag und nun Rentenbewilligung, bekomme ich die Abfindung noch?

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Was steht denn im Auflösungsvertrag? Auch für solch einen Vertrag gilt: Vertrag ist Vertrag! Eine Änderung eines rechtsgültig abgeschlossenen Vertrages ist nur in beiderseitigem Einverständnis möglich. Denn irgendwelche Anfechtungsgründe sind hier nicht erkennbar.

Was Familiengerd schreibt, gilt für die "Vorbereitung" einer Abfindung - also für die Verhandlung eines Sozialplans vor der Abfindung. In einem solchen Sozialplan könnte eine geringere Abfindung vereinbart werden (siehe auch http://www.abfindunginfo.de/altersstufen-fur-sozialplanabfindung). Eine nachträglich Herabstufung dürfte auch hier im Regelfall nicht greifen.

Hallo, auch hier danke für die Antwort. Ich denke mir kann hier wirklich nur ein Anwalt helfen. Mein Mann meint auch Vertrag ist Vertrag, aber andere schreiben hier, dass sie das anders sehen. Ich habe meinen AG gestern per Mail gefragt, ob er mich vielleicht sofort entlässt, dann könnte ich noch Glück mit der Auszahlung haben. Die Frage ist auch, ob und wann mein AG davon erfährt wann ich Rentnerin bin. Danke... LG

Allerdings ist es nun einmal so, dass die Abfindung zu bewerten ist als Entschädigung für den Verlust/die Aufgabe der Erwerbstätigkeit.

Da im vorliegende Fall eine Erwerbstätigkeit unabhängig vom Auflösungsvertrag wegen des Rentenbezuges ohnehin nicht mehr infrage kommt, ist der Vertrag gewissermaßen unter falschen oder rückwirkend geänderten Voraussetzungen zustande gekommen, unter Voraussetzungen also, die bei rechtzeitiger Kenntnis es überhaupt nicht mehr zu einem Auflösungsvertrag mit Abfindung hätten kommen lassen.

Das Problem wird nicht einfacher dadurch, dass andererseits eine Erwerbstätigkeit auch trotz Rentenbezuges möglich ist und man unter dieser Voraussetzung also trotzdem von der Abfindung als Entschädigung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sprechen kann.

Ich fürchte, auch ein Fachanwalt wird in diesem Fall keine gerichtssichere Beurteilung treffen können.

Hallo, ich wollte nur kurz berichten, dass mein Rechtsanwalt auch der Ansicht ist: Vertrag ist Vertrag. Er meint ich sollte mir keine Gedanken machen und dass das Arbeitsverhältnis nicht auf Grund der temporären Rentenzahlung beendet sei. Nach der Befristung von 2 Jahren würde mir der Arbeitsplatz wieder zustehen. Wenn wir das aber nicht wollten, tritt der Auflösungsvertrag in Kraft. Also müssen die mir jetzt die Abfindung zahlen, sofern ich nicht zurück möchte. Von einer Rückzahlung hat er noch nie etwas gehört. Also an alle, ein dickes Dankeschön für die lieben Antworten. LG

Grundsätzlich ist es so, dass bei Abfindungsvereinbarungen mit "rentennahen" Arbeitnehmern die Abfindungen wegen der bevorstehenden Rente deutliche niedriger ausfallen als bei jüngeren Arbeitnehmern - so im Grundsatz ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Urteil vom 27.3.2013, 1 AZR 813/11); zumindestens gilt das bei Sozialplänen. Die Abfindung soll Nachteile für den Arbeitnehmer abmildern, das gilt für "rentennahe" Arbeitnehmer aber nur bis zum Renteneintritt mit entsprechend geringerer Abfindung. Informationen hierzu siehe: http://www.hensche.de/Abfindung_Rente_Abfindung_und_Rente_Sozialplan_7Sa323-11.html

Bei Dir würde die vereinbarte Abfindung mit dem ursprünglich geplanten Ende des Arbeitsverhältnisses zum 30.06.2013 fällig. Dagegen tritt jetzt der nicht vorausgesehene Rentenbeginn am 01.04.2013 ein.

Nun handelt es sich bei Dir nicht um einen Sozialplan, sondern um einen individuell vereinbarten Aufhebungsvertrag mit Abfindung; aber erstens kann man auch hier die Abfindung als Nachteilsausgleich für ein vorzeitiges Ende des Arbeitsverhältnisses ansehen (wie beim Sozialplan) und zweitens scheint mir aufgrund der rückwirkenden Rentenbewilligung zum 01.04. sozusagen die "Geschäftsgrundlage" für die zum Ende Juni fällige Abfindung entfallen.

Ich fürchte, dass Du keinen Anspruch mehr auf die Abfindung hast - trotz Vertrag.

Selbst wenn Dein Arbeitgeber die Abfindung zahlen sollte, musst Du damit rechnen, dass er sie wegen Irrtums zurückfordert (und Du sie zurückzahlen musst, wenn Du sie nicht mit Luxusgütern "verschleudert" hast - aber das ist wieder eine andere Sache).

Hallo, ich muss lachen...denn ich habe das Geld bereits mit Luxusgütern ausgegeben. Wir haben uns eine Markiese für knapp 5000,- Euro gekauft. Ist das nun gut oder schlecht? Deine Antwort klingt fachmännisch, aber das Fettgedruckte will ich lieber nicht lesen. Auch hier ist die Frage, wann mein AG im Nachhinein davon erfährt, dass ich nun Rentnerin bin. Ich bin übrigens 39 Jahre. Muss ich das meinem AG mitteilen oder macht das die Rentenversicherung. Ich habe meinen AG gefragt, ob er mir bitte sofort die Abfindung zahlt und mich sofort entlässt. ( Natürlich mit guter Begründung :-) ) Auch Dir, Danke.. LG

@Lockeboemmel

Wenn es wegen der Frage "Luxusgut" problematisch werden sollte, wird eine Markise wahrscheinlich nicht gelten; es muss schon etwas sein, was man sich ohne das streitige Geld niemals "geleistet" hätte und auch nicht hätte leisten können - das nur einmal so nebenher ...

Also versuche es mit einem sofortigen Eintreten des Aufhebungsvertrages.

Das Fettgedruckte ist eine Einschätzung von mir, die sich als Folgerung aus den Minderungsmöglichkeiten der Abfindungen bei Sozialplänen für rentennahe Arbeitnehmer ergeben und die ich auch auf indiviualvertragliche Vereinbarungen anwenden würde - ob im Zweifelsfalle ein Gericht das auch so sehen würde, das weiß keiner.

Umgekehrt könnte man in Deinem Fall (mit 39 Jahren wirst Du Dich wahrscheinlich nicht auf einem fetten Rentenpolster ausruhen können) auch so argumentieren, dass die Abfindung eine Entschädigung ist, die es Dir erleichtern soll, die Berufstätigkeit aufzugeben zugunsten eines Deiner Gesundheit mehr als die Erwerbstätigkeit zuträglichen Rentenbezuges.

War die Stellung eines Rentenantrages Thema beim Gespräch über den Aufhebungsvertrag mit Abfindung? Wenn das der Fall wäre, wäre Dein Anspruch jedenfalls kein Problem.

@Familiengerd

Ergänzung:

Dazu kommt noch, dass natürlich auch nach Beginn eines Rentenbezuges eine Erwerbstätigkeit möglich ist; auch in diesem Fall könnte - trotz bereits gegebenen Rentenanspruches - die Abfindung als Entschädigung für die Aufgabe der Erwerbstätigkeit betrachtet werden.

Mein Fettgedrucktes kann also durchaus relativiert werden.

Ich wünsche Dir Glück!

@Familiengerd

Hi, nein bei dem Gespräch über den Aufhebungsvertrag habe ich noch nicht mal an die Rente gedacht. Auch hätte ich nie gedacht, dass ich so schnell einen voll erwerbsgeminderten Rentenbescheid erhalte. Danke für die Glückwünsche, ich bin gespannt was der Anwalt meint. LG

Du solltest Dich absichern, bevor Du Deine Abfinung ganz oder teilweise zurückzahlen mußt.

Hierzu solltest Du Dich mal fragen, weshalb die Termin nicht koordiniert wurden.

Wann hast Du den Rentenantrag gestellt? Seit wann verhandelst Du mit dem Arbeitgeber über eien Aufhebungsvertrag?

Ist Dein Arbeitgeber über den Rentenantrag informiert worden?

Hallo, der Termin konnte nicht koordiniert werden, da ich von der Krankenkasse aufgefordert wurde einen Rentenantrag zu stellen. Man sagte mir, dass es ca 6 Monate dauert, bis die Entscheidung gefallen ist. Bei mir hat es aber keine 2 Wochen gedauert. Mein AG ist darüber informiert, der Auflösungsvertrag besteht s. ca 3 Monaten fest. Von Zurückzahlen habe ich noch nie etwas gehört. Trotzdem danke für die Antwort. Bin gespannt wie es weiter geht. LG

Er muß nicht mehr da dein Arbeitsverhältnis nicht mehr besteht. Abwarten was passiert. Ein paar Monate warten bevor du es ausgiebst.

Oweija, das dachte ich mir. Danke vorab...