Steuernachzahlung beim Krankengeld?

4 Antworten

Es gibt den § 32b Einkommensteuergesetz, überschrieben "Progressionsvorbehalt".

Danach wird die Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen zunächst unter Einbeziehung der steuerfreien Einkünfte (Krankengeld, Arbeitslosengeld usw.) berechnet.

Daraus ergibt sich ein Steuersatz. Dieser Steuersatz wird nun auf das "normale" zu versteuernde Einkommen angewendet.

Diese Vorschrift ist verfassungsgemäß. Das Hatte des Bundesverfassungsgericht entschieden mit der Begründung, dass die Leistungsfähigkeit der Steuerbürger besteuert werden soll.

Steuerfrei ist und bleibt zwar steuerfrei, aber der Steuersatz kann für den steuerpflichtigen Teil höher sein.

Du kannst natürlich gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen. Das ist kostenlos.

Bei einer zu erwartenden Ablehnung kannst Du vor dem Finanzgericht klagen. Hier zahlst Du die Kosten, wenn Du unterliegst.

Nächste Stufe: Bundesfinanzhof, wenn das Finanzgericht die Revision überhaupt zulässt.

Dort müsstest Du Dich von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater vertreten lassen.

Spätestens dort würdest Du unterliegen, denn die Rechtsprechung zu diesem Thema ist gefestigt, und ein Umschwenken ist nicht zu erwarten.

Mein Tipp: Trage es mit Fassung und zahle den Betrag.

Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte werden mit dem zu versteuernden Einkommen (zvE1) addiert (ergibt zvE2). Für zvE2 wird sodann die Einkommensteuer nach dem geltenden Einkommensteuertarif und der Durchschnittssteuersatz (= Steuerbetrag / zvE2) ermittelt. ZvE1 wird sodann mit dem Durchschnittsteuersatz besteuert.

http://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt

Ligar 
Fragesteller
 11.11.2013, 10:57

Vielen Dank PatrickLassen, das habe ich gelesen, aber das ist ja die Formel zu Ermittlung des Steuersatzes... mir sagt es aber leider nichts darüber aus, ob ich das Krankengeld von 9999€ zu meine zvE 1 (6400€) dazu rechnen muss und somit über die Freibetragsgrenze komme und Steuern zahlen muss…

PatrickLassan  11.11.2013, 12:13
@Ligar

aber das ist ja die Formel zu Ermittlung des Steuersatzes.

Der Steuersatz beträgt bis zu einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von 8130 €
0 % (§ 32a Einkommensteuergesetz), soweit hast du Recht.

Das zvE beträgt in deinem Fall 6400 €, hinzu kommt das Krankengeld, sodass sich für die Anwendung des Progressionsvorbehalts ein Betrag von 16.399 € ergibt. Der Steuersatz, der sich bei einem zvE von 16,399 € ergibt, wird dann auf das zvE von 6400 € angewandt.

Ich hatte im Jahr 2012 6400€ Einkommen und 9999€ Krankengeld…

Somit hattest Du insgesamt Einkünfte in Höhe von € 16399.--

Da mein Einkommen unter 8004€ liegt

Nein. S.o.

Das Finanzamt meint, dass das Krankengeld aber dazugerechnet wird… Stimmt das?

Ja. Selbstverständlich zählt auch KG als Einkommen. Nur ist es per se nicht unmittelbar steuerpflichtig.

ja, stimmt und ergibt regelmäßig eine nachzahlung

PatrickLassan  11.11.2013, 10:22

Was stimmt? Grundsätzlich ist Krankengeld steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG).

JohnthePorn  11.11.2013, 10:23
@PatrickLassan

was weiß ich, wir mussten auch nachzahlen wie blöde

Ligar 
Fragesteller
 11.11.2013, 10:38
@PatrickLassan

so sehe ich das auch... durch den Progressionsvorbehalt erhöht sich zwar mein Steuersatz, aber mein Einkommen liegt doch unter der Freibetragsgrenze… und ist somit steuerfrei…