Besteuerung von Abfindungen. Wie viel bleibt übrig?

4 Antworten

Die Rente wird nach § 22 Einkommensteuergesetz mit dem Ertragsanteil versteuert. Das Krankengeld ist steuerfrei, wird jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigt. Für die Abfindung gilt die sogenannte "Fünftelregelung". Das heißt, die Einkommensteuer wird ermittelt ohne Abfindung, dann mit einem Fünftel der Abfindung. in Deinem Beispiel also 14.000,00 €. die Mehrsteuer wird mit 5 malgenommen. und schon ist die Einkommensteuer ermittelt. Ausrechnen lässt sich das nach Deinen Zahlen nicht. Es ist nämlich auch noch der Familienstand wichtig, und wenn Du verheiratet bist: Welches Einkommen hat Deine Ehefrau?

Ich würde mich bei deiner Krankenkasse und beim Finanzamt erkundigen.

Meine Vermutung: Der Arbeitgeber kann ja nur das angeben, was an Einkommen bei ihm erzielt wurde. Das Krankengeld hat er ja nicht bezahlt. Also könntest du meiner Meinung nach bei dem Onlinerechner auch nur die 70.000 € angeben.

Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, musst du mit einer Sperre vom Arbeitsamt rechnen.

du zahlst für alles was du an bargeld bekommst, die gesetzlichen steuern, denn alles fällt unter das wort "einkommen", da du noch keine altersrente bekommst

Alles zählt als Einkommen - Krankengeld und Rente. Rente wird sowieso besteuert, d.h. man muß eine Steuererklärung abgeben. Du könntest dir einen Beratungstermin bei einem Steuerberater holen, der sagt dir dann, was du an Steuern zahlen mußt. Übringens mußt du von der Abfindund auch Krankenkasse bezahlen. (eigene Erf.)