Steuernachzahlung nach Abfindung und krankengeld?

8 Antworten

die Abfindung und das Krankengeld, das führt schon zu einer Nachzahlung. Du hast ja quasi doppelt verdient, Abfindung und gleichzeitig neue Arbeitsstelle.

Geh halt zu einem Lohnsteuerhilfeverein, werde Mitglied und lass das mal genau prüfen von denen. Innerhalb der Widerspruchsfrist versteht sich, notfalls vorsorglich Widerspruch einlegen, den kann man auch zurück nehmen.

Die Fünftelregel findet nur unter bestimmten Umständen Anwendung, das war bei dir wohl nicht der Fall.

Wer soll Dir mit diesen Angaben eine Antwort geben?? Geh mit Deinen Unterlagen zu einem Steuerberater

Ich habe gerade die Schilderung geschrieben. Entschuldigung mein Handy hat sich aufgehangen und dann war es ohne alles online ...

Könnt ihr mir bitte helfen und evtleinen Tipp geben wie ich am besten vorgehe ?

Geh damit zum Steuerberater und lass die Sache prüfen. Wir kennen weder den genauen Gesamtsachverhalt noch den Bescheid, wie soll man da etwas raten?

Eine Abfindung wird nur ermäßigt nach der Fünftelregelung versteuert, wenn eine "Zusammenballung von Einkünften" (siehe auch https://www.abfindunginfo.de/abfindung-und-zusammenballung-von-einkunften.html)

Da Du ab 01.05. ein neues Arbeitsverhältnisses hast, müsste man also genau nachrechnen. Dazu reichen die Angaben hier nicht aus.

Ungeachtet dessen ist es ein verbreiteter Irrtum, dass eine Abfindung immer nach der Fünftelregelung versteuert würde.

Hinzu kommt, dass das Krankengeld steuerfrei mit Progressionsvorbehalt ist. Das heißt, auf Gehalt + Krankengeld wird ein besonderer Steuersatz ermittelt, mit dem das Gehalt versteuert wird.

Sofern seit Zustellung des Steuerbescheids noch kein Monat vergangen ist, solltest Du Einspruch gegen den Bescheid einlegen. Das Finanzamt muss dann den gesamten Steuerbescheid neu prüfen. Gleichzeitig kannst Du ja einen Steuerberater konsultieren, ob er einen Fehler findet.

Sollte der Monat schon abgelaufen sein, hilft auch kein Steuerberater mehr.

Zusammenballung von Einkünften trifft bei mir ja zu ... habe in 2017 mit Abfindung 45.000 EUR brutto und 2016 37.000 EUR brutto verdient. So wie ich das verstehe ist also alles erfüllt. Es war nicht mein Verschulden, dass ich meinen Arbeitsplatz verloren habe, mein alter Arbeitgeber hat die Abfindung voll versteuert und dies in Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung festgehalten, es wurde in einer Summe gezahlt und ist kein Ausgleich für bereits geleistete Arbeit o.ä.

Ich war gestern beim Finanzamt und habe eine Änderung beantragt, das wurde mir da geraten, weil dann nur der Teil der meiner Meinung nach falsch ist geprüft wird und nicht der ganze Bescheid.

Kann man abwägen wie lange die Bearbeitung dauert?

Bis 16.5. Soll ich die 2.400 EUR zahlen,das Geld habe ich natürlich nicht... allein da ich in letzter Zeit viel babyeinrichtung kaufen musste und bald mein Gehalt wegen Elterngeld fast komplett wegfällt...

Ich habe gestern mal anhand der Angaben im Internet versucht alles nachzurechnen und wenn ich alles richtig gemacht habe sollte sogar eine Rückzahlung von knapp 800 EUR kommen. Das wäre natürlich schön habe aber die Befürchtung dass die sich zuviel Zeit nehmen um den Bescheid zu ändern..

@Sandyflu

Wenn das Finanzamt die "schlichte Änderung" akzeptiert, wäre alles in Ordnung. Wieviel Zeit sie sich dafür nehmen, lässt sich nicht sagen.

Wenn Du allerdings die Nachzahlung nicht leisten kannst, hättest Du Aussetzung der Vollziehung beantragen müssen. Das geht jedoch nur bei Einspruch.

So kann es passieren, dass das Finanzamt auf die nicht rechtzeitige Zahlung Söumniszuschläge festsetzt. Sollte der neue Steuerbescheid nicht rechtzeitig kommen, einfach mit dem Finanzamt verhandeln.

kann gut sein

wenn du eine abfindung bekommst, musst du fast sicher nachzahlen