Steuerklasse nach Heirat wenn Frau noch im Ausland lebt?
Hallo liebe GuteFrage-User,
ich werde noch im September 2020 standesamtlich in der Türkei heiraten.
Meine Verlobte ist in der Türkei geboren und lebt auch dort, d.h. sie ist nicht in Deutschland in irgendeiner Art eingetragen (sie war lediglich als Tourist mal da als sie klein war). Zudem besitzt sie die türkische Staatsangehörigkeit.
Derzeit studiert sich noch in der Türkei und bekommt ihren Abschluss im Juli 2021, also im nächsten Jahr.
Erst nach Ende ihres Studiums wird sie nach Deutschland ziehen (nach Beantragung Visum, Deutsch A1, etc.).
Ich persönlich bin in München geboren, lebe und arbeite auch hier in München.
Nach der standesamtlichen Heirat werde ich unsere Ehe beim deutschen Standesamt anerkennen und eintragen lassen.
Meine Frage ist:
Kann ich anschließend einen Steuerklassen-Wechsel von der Steuerklasse I auf Steuerklasse III für das Jahr 2020 beantragen, obwohl meine Frau bis Juli/August 2021 noch in der Türkei leben wird?
Hoffentlich waren die Informationen ausreichen genug. Natürlich habe ich zunächst im Internet selber nachgeschaut, aber ich hab keine eindeutige Antwort finden können.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten. :)
3 Antworten
wenn der Ehegatte im Ausland wohnt, bleibt es bei Steuerklasse 1
Vielen Dank für deine Antwort. Wenn wir aber ab August 2021 zusammen leben, dann würde sich der Wechsel von der Steuerklasse I zu III für das ganze Kalenderjahr 2021 auswirken?
Laut der Anleitung zur Anlage nach WA-ESt. gilt folgendes:
Sind Sie Staatsangehöriger eines EU- / EWR-Staates und haben Sie einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, können Sie folgende Steuervergünstigungen geltend machen: ehegattenbezogene Vergünstigungen (insbesondere das Ehegatten-Splitting), wenn Ihr Ehegatte in einem EU- / EWR-Staat oder in der Schweiz ansässig ist; usw.
Kann ich anschließend einen Steuerklassen-Wechsel von der Steuerklasse I auf Steuerklasse III für das Jahr 2020 beantragen, obwohl meine Frau bis Juli/August 2021 noch in der Türkei leben wird?
Nein - leider erst möglich wenn deine Frau in D bzw. in der EU ansässig ist bzw. falls die Türkei vorher EU-Mitglied werden sollte😅.
So ist es.
Ja - die Splittingtabelle wird dann für das ganze Jahr berücksichtigt - ihr müßt nur beim Hauptvordruck die "Zusammenveranlagung" wählen😂!
Nein, kannst du nicht.
Danke für deine Antwort. Ab welchem Zeitpunkt kann ich dann die Änderung beantragen und wäre sie in irgendeiner Art rückwirken bei der Steuererklärung?
Dann, wenn ihr hier in Deutschland zusammenwohnt. Dann aber auch für das ganze Kalenderjahr.
Auch wenn sie im August 2021 kommen würde und wir ab dann zusammen leben, würde sich der Wechsel auf das Kalenderjahr 2021 auswirken (also sie würde weniger als ein halbes Jahr in Deutschland leben im Jahr 2021)?
Haha alles klar danke dir! Wenn wir ab August 2021 zusammen leben, dann würde sich der Wechsel auf das Kalenderjahr 2021 rückwirkend auswirken, also bei der Steuererklärung?