Türkisch-bulgarische Eheschließung in Deutschland?

4 Antworten

Mit bulgarischer Staatsbürgerschaft ist sie EU-Bürgerin und kann ohne Visum nach Deutschland einreisen.

Heiraten in Deutschland sollte möglich sein; wegen der erforderlichen Unterlagen (Ehefähigkeitszeugnis aus den Herkunftsländer und eventuell noch anderen Papiere) am besten beim Standesamt nachfragen.

Besser nicht heiraten - nacher probleme, probleme..:))))

fürs Heiraten ist wohl das Land der Staatsbürgerschaft zuständig.

Ich kenne den umgekehrten Fall, wenn Deutsche im Ausland heiraten wollen, dann muss man zu Standesamt der Gemeinde gehen, wo man gemeldet ist, die bereiten dann Formulare vor die auch eine andere Behörde im In- oder Ausland beurkunden kann.

Das musste ich sogar, als wir in einem anderen Bundesland geheiratet haben.

D.h. die standesamtliche Zeremonie, das kann überall geschehen, (bei authorisierten Behörden), es gibt da auch die Sonderfälle wie die Eheschliessung durch einen Kapitän auf See. Aber zuständig ist der Staat, der die neuen Ausweise ausgibt, hier (bei uns zumindest) die Gemeinde des Wohnsitzes, bei Deutschen die im Ausland leben die Botschaften oder Konsulate. Also müsstet Du Dich, wenn Du in Deutschland lebst, dich an das türkische Konsulat wenden, deine Zukünftige wenn sie nicht in Deutschland lebt, an das Standesamt an ihrem Wohnsitz. Dann kann man die Trauzeremonie am Wohnort staatfinden lassen vor dem deutschen Standesbeamten. Dort im Meldeamt/Ausländerbehörde, müsste ihre dann auch die Änderung im Aufenthaltstitel beantragen. Sowohl türkisches Konsulat wie auch deutsches Ausländeramt dürften der richtige Ansprechpartner sein, und erkären können was man braucht. Dann denke ich, wird man auch den Aufenthaltstitel wegen Heirat bekommen .. ich unterstelle mal, dass deine Ehefrau auch in Deutschland leben will.

Ob man bei doppelten Staatsbürgerschaften 2x heiraten muss, weiss ich nicht, ich denke man braucht den Formularkram 2x, den der Standesbeamte dann beurkundet. Oder man gibt bei der Gelegenheit eine Staatsbürgerschaft auf.

Ja , Du müßtest aber sämtliche Dokumente begläubigt übersetzen lassen.