Nach der Heirat die Steuerklasse nicht verändert - Strafe?
Hi Leute habe am 30. Juli 14 geheiratet hab mit meinem Mann unsere Steuerklasse ändern lassen im Finanzamt. Ich 3 er 5. Ich bin Studentin und arbeite als Aushilfe. Meine sorge: ich habe meiner Chefin gesagt das meine Steuerklasse sich geändert hat und ich auch meine Anschrift ändern muss. Dies wollte sie machen in dem sie die zentrale anruft. Diese Chefin wurde versetzt und hatten lange keinen neuen Ansprechpartner ich bin davon ausgegangen das alles geregelt ist aber meine Anschrift ist die selbe und ich denke auch meine Steuerklasse. MEINE FRAGE: BEKOMME ICH JETZT EINE STRAFE WENN ICH ES JETZT ERST ÄNDERE! Beim FA haben wir es ändern lassen und als Aushilfe verdiene ich eh nicht mehr als 450€.
Danke für eure Antworten
5 Antworten
Wenn Du es beim Finanzamt schon geändert hast, dann ist es kein Problem. Wenn Du die Gehaltsabrechnung bekommst und es steht die falsche Steuerklasse drin, dann melde das dem Lohnbüro, damit es für den nächsten Monat korrigiert wird. Eine Strafe bekommst Du nicht. Außerdem hast Du es ja der Chefin gesagt und wenn sie es nicht weitergegeben hat, ist das nicht Dein Problem. Nur, Du musst es eben dem Mitarbeiter sagen, der die Löhne macht, damit er es nachkorrigieren kann.
Das spielt keine Rolle. Die Steuerklassen sind ja nur Hilfsmittel für den Arbeitgeber, damit er annähernd die richtigen Steuern einbehalten und abführen kann. Eure Steuerlast wird erst endgültig nach Abgabe der ESt-Erklärung ermittelt und dann mit den bereits geleisteten Vorauszahlungen verrechnet.
Hi Leute habe am 30. Juli 14 geheiratet
- Mein Beileid
- Nach ...geheiratet... endet der Satz. Hier ist ein Punkt zu setzen.
Ich 3 er 5.
Warum diese Wahl?
Beim FA haben wir es ändern lassen und als Aushilfe verdiene ich eh nicht mehr als 450€.
Als Minijobber brauchst du keine Steuerklasse, da Minijobs in der Regel pauschal besteuert werden. Was macht der Mann denn so beruflich?
Oder gibt es auch steuerfreie Berufe?
Nein, aber darum geht es nicht. Sondern ich will für die Fragestellerin beantworten ob eine Abgabepflicht vorliegt. Dazu müsste ich bei gemeinsamer Veranlagung aber wissen, wie viel der Partner verdient oder was er macht.
Eine Strafe hast Du nicht zu erwarten. Wenn dein Mann die Steuerklasse 5 hatte und mehr verdient hat als Du, solltet ihr eine Steuererklärung für 2014 machen, da ihr vermutlich zuviel Steuern bezahlt habt.
Mit dem 450 Euro-Job zahlst du gar keine Steuern. Deshalb interessiert den AG deine Steuerklasse gar nicht.
Hallo Kevin, hier wirst du aber kleinlich. Deine Fragen haben mit der Steuerlast der Familie überhaupt nichts zu tun.
Wen interessiert denn der Beruf des Ehemannes. Oder gibt es auch steuerfreie Berufe?