Zusammenveranlagung Steuererklärung möglich wenn der Ehepartner im März von Tunesien nach Deutschland kam?
Mein Ehemann (verheiratet seit 04/2019) kam Anfang März 2020 von Tunesien nach Deutschland. Ich habe Steuerklasse 3 und gehe Vollzeit arbeiten. Er macht momentan noch den Sprachkurs und hat 2020 nicht gearbeitet. Er fängt im März 2021 an zu arbeiten. Wir erhielten aufstockendes Hartz 4 (Bedarfsgemeinschaft) seit er hier in Deutschland ist.
Ist es möglich und sinnvoll bei der Steuererklärung die Zusammenveranlagung zu wählen??
3 Antworten
Im Zuge der Günstigerprüfung ist das Finanzamt sogar angehalten (nicht verpflichtet) zu prüfen, ob ihr bei Einzel- oder Zusammenveranlagung weniger Steuern zahlen müsst. Daa trifft auch auf Eure Konstellation zu. Wobei, wenn dein Mann in diesem Jahr keine zu versteuernden Einkünfte hatte, ist es schon offensichtlich, dass ihr bei der Zusammenveranlagung einen doppelt so hohen Grundfreibetrag habt. Statt ca. 9.000 €, habt ihr zusammen einen Grundfreibetrag von knapp 18.000 € der auf das zvEk beider Ehepartner gemeinsam angewendet wird.
Hast du also in diesem Jahr ein Einkommen und dein Mann nicht, dann darfst Du 18.000 € steuerfrei verdienen statt nur 9.000 € und erst bei Einkommen die höher sind als der Grundfreibetrag, beginnt die Steuerprogression mit sehr moderaten Steuersätzen.
Da sich dein Mann seit diesem Jahr in Deutschland aufhält, ist er unbeschränkt steuerpflichtig und somit liegen die Voraussetzungen für die Wahl zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung vor..
Da du Steuerklasse 3 hast, würde eine Einzelveranlagung zu einer Nachzahlung führen.
Ein Anruf beim Finanzamt könnte das klären.