Plötzlich arbeitslos/Heirat

4 Antworten

Wenn Ihr nach der Hochzeit beim Finanzamt die Steuerklassen wechselt, werdet Ihr beraten, welche Kombination dann für Euch günstiger wären... - und wenn Dein Mann dann einen neuen Job findet, so könnte Ihr die Steuerklassen notfalls nochmal wechseln.

Jetzt hat das erstmal keine Auswirkungen auf das ALGI Deines Mannes...

Urlaub321 
Fragesteller
 16.08.2012, 12:01

Vielen Dank!Alles nicht einfach:-(jetzt gerade. Kam auch ganz plötzlich......

Der der das höherer Einkommen (auch ALG) hat nimmt die 3, der andere die 5. Haben beide gleichviel, dann beide die 4.

Urlaub321 
Fragesteller
 16.08.2012, 11:57

Ich denke jetzt eben 4/4. danke

Dike2012  16.08.2012, 12:05

Eigentlich ist es erstmal egal, welche Steuerklassen-Kombination gewählt wird, an der Höhe der zu zahlenden "Jahres- Steuer" ändert das nichts.

Es hat erstmal lediglich Auswirkungen auf die jeweiligen Netto-Einkommen.

Und je nachdem müsste dann im Zuge der Steuererklärung entweder Steuer nachgezahlt werden oder es erfolgt eine Rückerstattung...

Auswirkungen hat die Wahl der Steuerklasse allerdings, wenn ein Ehepartner arbeitslos wird und ALGI bezieht - was ja anhand seiner bisherigen Bezüge berechnet wird..., aber das trifft ja hier erstmal nicht zu, da die Ehe ja noch nicht geschlossen wurde....

DerHans  16.08.2012, 15:28
@Dike2012

Für das AlG ist es NICHT EGAL, nach welcher Lohnsteuerklasse man eingestuft wird.

Dike2012  17.08.2012, 07:09
@DerHans

"...Auswirkungen hat die Wahl der Steuerklasse allerdings, wenn ein Ehepartner arbeitslos wird und ALGI bezieht ..."

...........

Nach der Heirat bist du mit für seine Versorgung verantwortlich, also wirst du auch mit einberechnet bzw. dein Einkommen beim Arbeitslosengeld.

AndreasXL  16.08.2012, 11:52

Beim ALG 1 nicht...erst Bei ALG II

Dike2012  16.08.2012, 11:54

Der Mann hat doch gearbeitet und (vermutlich) einen Anspruch auf ALGI, da spielen dann weder das Einkommen der Frau noch Vermögen eine Rolle...

Urlaub321 
Fragesteller
 16.08.2012, 12:00
@Dike2012

Ja hat er. Er war auch noch nie arbeitslos. Blöd gelaufen!

Sein Arbeitslosengeld erhält er nach seinem Lohn der letzten 12 Monate. Er wird dann nach Lohnsteuerklasse IV eingestuft. (Nach der Heirat) Vorher Klasse I