In Deutschland geboren nun türkischen Pass?

3 Antworten

Dein Freund hatte eine (unbefristete) Niederlassungserlaubnis für Deutschland. Die verliert er, wenn er länger als 6 Monate in der Türkei ist.

Folglich gilt er als ganz "normaler" Türke, und benötigt ein Visum (finanzielle Absicherung und Carnet) für Deutschland.

Wenn er allerdings dauerhaft nach Deutschland zurück möchte, kann er möglicherweise besondere Umstände geltend machen. Die beruhen auf bilateralen Verträgen zwischen der EU und der Türkei.

Sollten seine Eltern für seien Unterhalt dauerhaft sorgen können (keine Rentner oder Arbeitslose) oder er eine abgeschlossene Berufsausbildung aus Deutschland haben, könnte  wieder zurück kehren.

Wenn er hier in Deutschland schon seit Jahren wohnt, obwohl er einen türkischen Pass hat, dann hat er wohl eine sog. Duldung. Dann benötigt er auch kein Visum bei der Wiedereinreise. Er sollte das Dokument, das die Duldung bestätigt, jedoch mitführen.

Wenn er keinen Pass hat, brauch er ein Visum