Steuererklärung als Werkstudent?
Hallo zusammen. Ich brauche einmal eure Hilfe bzgl. meiner Steuererklärung. Hier kurz mein Fall:
Seit Januar letzten Jahres arbeite ich als Werkstudent 19 Stunden die Woche. Mein Brutto Jahreseinkommen beträgt 9120 € wobei ich KEINE Lohnsteuer gezahlt habe. Ich studiere im Zweitstudium (vorher eine Ausbildung abgeschlossen) an einer privaten Hochschule, für die ich ziemlich hohe Gebühren monatlich bezahle. Dies bedeutet meine Werbungskosten zuzüglich Fahrtkosten etc werden auch relativ hoch ausfallen. Zusätzlich kann ich einiges an Fahrtkosten zur Arbeit angeben.
Meine grundsätzliche Frage ist: Gibt es weiteres, dass ich bei solch einer Erklärung angeben kann? Meine gezahlte private studentische Krankenversicherung? Sonstige Versicherungen? Da ich keine Lohnsteuer gezahlt habe, kann mir der Staat auch nichts zurückgeben. Klar. Ist es möglich hier den sogenannten Verlustvortrag anzuwenden?
Ich kenne mich mit dem ganzen überhaupt nicht aus, habe aber versucht mich so gut es geht in alles reinzulesen und mich zu informieren. Allerdings komme ich trotz allem nicht richtig zurecht, ob ich überhaupt eine Erklärung abgeben soll bzw. habe Angst, dass ich evt. etwas nachzahlen muss.
Danke Vorab ihr Lieben!!!!!
2 Antworten
Ehmm.... ich kann dich beruhigen. Du wirst wahrscheinlich noch nicht einmal angeschrieben.
wobei ich KEINE Lohnsteuer gezahlt habe. Das Finanzamt kennt deine Daten schon längst, du bist bestimmt unter dem Grundfreibetrag (fällt keine Steuer an) und da du keine unterjährig vorausgezahlt hast, gibt es auch keine Erstattung.
Ich gehe davon aus, das du ledig und Steuerklasse 1 bist und ausschließlich Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit hast, nicht wahr? Falls ich richtig liege, gehörst du zu den sog. Antragsveranlagten... es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung.
Tja.. ich würde da überhaupt keine Steuererklärung machen ;)
Einen Verlustvortrag gibt es nur, wenn man insgesamt ein negatives Einkommen hat. Die Werbungskosten müssten also mehr als 9.120 € betragen, was ich ohne die genauen Umstände zu kennen, trotzdem für eher unwahrscheinlich halte.
Die Krankenversicherung kannst du angeben, wirkt sich aber
wahrscheinlich nicht aus, da sie als Sonderausgabe nicht vortragsfähig ist und dein zu versteuerndes Einkommen auch so unter dem Grundfreibetrag liegen wird. Demnach brauchst du keine Nachzahlung zu befürchten. Sinn macht die freiwillige Abgabe der Steuererklärung aber eigentlich nur, wenn die Werbungskosten entsprechend hoch waren.