Steuererklärung als Werkstudent?

2 Antworten

Ehmm.... ich kann dich beruhigen. Du wirst wahrscheinlich noch nicht einmal angeschrieben.

wobei ich KEINE Lohnsteuer gezahlt habe. Das Finanzamt kennt deine Daten schon längst, du bist bestimmt unter dem Grundfreibetrag (fällt keine Steuer an) und da du keine unterjährig vorausgezahlt hast, gibt es auch keine Erstattung.

Ich gehe davon aus, das du ledig und Steuerklasse 1 bist und ausschließlich Einkünfte aus Nichtselbstständiger Arbeit hast, nicht wahr? Falls ich richtig liege, gehörst du zu den sog. Antragsveranlagten... es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung.

Tja.. ich würde da überhaupt keine Steuererklärung machen ;)

Einen Verlustvortrag gibt es nur, wenn man insgesamt ein negatives Einkommen hat. Die Werbungskosten müssten also mehr als 9.120 € betragen, was ich ohne die genauen Umstände zu kennen, trotzdem für eher unwahrscheinlich halte.

Die Krankenversicherung kannst du angeben, wirkt sich aber
wahrscheinlich nicht aus, da sie als Sonderausgabe nicht vortragsfähig ist und dein zu versteuerndes Einkommen auch so unter dem Grundfreibetrag liegen wird. Demnach brauchst du keine Nachzahlung zu befürchten. Sinn macht die freiwillige Abgabe der Steuererklärung aber eigentlich nur, wenn die Werbungskosten entsprechend hoch waren.