Praktikum in der Steuererklärung angeben und Werbungskosten geltend machen.

4 Antworten

Dein Praktikum wurde offenbar vom Arbeitgeber bereits pauschal versteuert. Sofern Du keine elektronische lohnsteuerbescheinigung bekommen hast, musst du das Praktikumseinkommen nicht erklären. Allerdings bedeutet das auch, dass du keine Werbungskosten, die damit zusammenhängen, geltend machen kannst. Blöde Frage: Warum willst du überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Hast du noch andere Einkünfte? Die Studienkosten im Mantelbogen werden separat betrachtet. Die Sache ist aber die, dass - sofern Du keine Steuern bezahlt hast (Lohnsteuer / Einkommensteuervorauszahlungen) - du auch keine erstattet bekommen kannst. Geh vllt. mal in dein örtliches Finanzamt ins Servicecenter, bevor Du Dir unnütz Arbeit machst.

Ich habe nach dem Praktikum noch gearbeitet und habe noch weitere Einfünfte gehabt, so dass ich weit über den Freibetrag komme. Erklärung muss ich also in jedem Fall schreiben und möchte natürlich wie jeder andere so wenig wie möglich zahlen, bzw. so viel wie möglich zurück erstattet bekommen.

@JulianS09

achso, okay. das ist ein argument :) Also von Deinen Studienkosten wirst du in diesem Fall natürlich steuerlich was haben. Viel Glück und willkommen unter uns Steuerzahlern!

Ich habe nach dem Praktikum noch gearbeitet und habe noch weitere Einfünfte gehabt, so dass ich weit über den Freibetrag komme. Erklärung muss ich also in jedem Fall schreiben und möchte natürlich wie jeder andere so wenig wie möglich zahlen, bzw. so viel wie möglich zurück erstattet bekommen.

Wenn das Praktikantengehalt pauschal versteuert wurde (keine LSt-Karte vorgelegt, keine LSt-Bescheinigung ehrhalten, kein LSt-Abzug) dann musst du diesen Verdienst nicht in der ESt-Erkärung angeben.

musst du nicht, da du keine Lohnsteuer bezahlt hast