Verlustvortrag - Steuererklärung, duales Studium

4 Antworten

Wie kann ich dann keinen Verlustvortrag aus den Jahren 2011 und 2012 haben?

Weil deine Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit nicht negativ waren.

Ich stellte diese Frage einen Mitarbeiter des Finanzamtes und dieser gab mir folgende Antwort: Ein Verlustvortrag ergibt sich nur, wenn die Werbungskosten > dem Bruttoeinkommen sind. Dies war in keinem Jahr der Fall, somit ergebe sich kein Verlustvortrag und das festgesetze Einkommen ist in Ordnung.

Das FA hat Recht. Um einen vortragsfähigen Verlust zu erzeugen, müsste in einem der veranlagten Jahre die Summe der Werbungskosten die Einnahmen (respektive Bezüge durch das Ausbildungsgehalt) insgesamt übersteigen. Das war ganz offensichtlich nicht der Fall, also gibt es auch keine Verlustfeststellung. Dass Dir individuell zusätzlich ein Freibetrag i H.v. € 8130.-- bei der EStE zusteht, ändert diesbezüglich nichts.

Du hast zwar eine Freigrenze, die keine ESt verursacht, hast aber Einkünfte. Die Höhe der Einkünfte beläuft sich ja auf unter 8.000 € und die Werbungskosten auf 4.200 €. Damit hast du positive Einkünfte. Der Verlustvortrag gilt aber nur für negative Einkünfte.

Ganz einfach gesagt: Der Bearbeiter hat Recht. Man kann einen Verlust nur vortragen, wenn sich ein Verlust ergibt, d.h. wenn die Einnahmen niedriger als die Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sind. Mit dem Grundfreibetrag (das sind die 8000 und ein bisschen was €) hat das nichts zu tun.

Kleiner Tipp: http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_%28Deutschland%29#Rechenschema