Verlustvortrag - Steuererklärung, duales Studium
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich meines dualen Studiums (2011-2015).
In 2011 habe ich zeitgleich eine Ausbildung und ein Studium an einer privaten Hochschule angefangen. Ende 2013 beendete ich meine Ausbildung und arbeite nun Vollzeit. Letzte Jahr habe ich meine Steuererklärung für die Jahre 2011, 2012 und 2013 eingereicht. Meine Ausgaben für das private Studium beliefen sich auf 350 € im Monat. Im Jahr 2013 waren dies Kosten von 2.100 € (Juli - Dezember). Während meiner Ausbildung habe ich unter den Freibetrag von ~8.000 € verdient und hätte ja für dieses Jahr keine Lohnsteuer zahlen müssen. Der gleiche Sachverhalt war in 2012, wo ich 4.200 € für die Hochschule bezahlt habe und weniger als 8.000€ verdient habe. In 2013 reichte ich dann rückwirkend die Steuererklärung für die Jahre 2011 und 2012, sowie die Steuererklärung für 2013 ein. Ich erhielt zwar eine angemessene Summe zurück, es wurde jedoch trotzdem ein Betrag festgesetzt. Was ich mich bereits zu diesem Zeitpunkt fragte war, ob ich nicht, aufgrund dem Verdienst <8.000 € in 2011 und 2012, einen Verlustvortrag aus diesen Jahren aufbaue.
Ich stellte diese Frage einen Mitarbeiter des Finanzamtes und dieser gab mir folgende Antwort: Ein Verlustvortrag ergibt sich nur, wenn die Werbungskosten > dem Bruttoeinkommen sind. Dies war in keinem Jahr der Fall, somit ergebe sich kein Verlustvortrag und das festgesetze Einkommen ist in Ordnung.
Frage: Ich dachte immer, dass durch Einkommen < 8.000 € eine Zahlung von Lohnsteuer ausgesetzt wird. Falls das Einkommen 8.000 € übersteigt, werden die absetzungsfähigen Werbungskosten gegen gerechnet und die Lohnsteuer für das neu ermittelte Einkommen von der gezahlten Lohnsteuer abgezogen und die Differenz wieder zurück gezahlt. Wie kann ich dann keinen Verlustvortrag aus den Jahren 2011 und 2012 haben? Für das Jahr 2014 würde ich gerade mal die Häfte zurückbekommen und hatte Werbungskosten von über 8.000 € (Uni, Fahrten, Pauschalen etc.)
Falls der gute Herr (Was ich natürlich annehme aber die Erklärung mir nicht ganz plausibel erscheint) recht hat, reicht eine einfache Antwort (würde mich aber auch sehr über eine detailierte Antwort freuen).
Danke vorab für ihre Bemühungen und viele Grüße, Selyria21
4 Antworten
Wie kann ich dann keinen Verlustvortrag aus den Jahren 2011 und 2012 haben?
Weil deine Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit nicht negativ waren.
Ich stellte diese Frage einen Mitarbeiter des Finanzamtes und dieser gab mir folgende Antwort: Ein Verlustvortrag ergibt sich nur, wenn die Werbungskosten > dem Bruttoeinkommen sind. Dies war in keinem Jahr der Fall, somit ergebe sich kein Verlustvortrag und das festgesetze Einkommen ist in Ordnung.
Das FA hat Recht. Um einen vortragsfähigen Verlust zu erzeugen, müsste in einem der veranlagten Jahre die Summe der Werbungskosten die Einnahmen (respektive Bezüge durch das Ausbildungsgehalt) insgesamt übersteigen. Das war ganz offensichtlich nicht der Fall, also gibt es auch keine Verlustfeststellung. Dass Dir individuell zusätzlich ein Freibetrag i H.v. € 8130.-- bei der EStE zusteht, ändert diesbezüglich nichts.
Du hast zwar eine Freigrenze, die keine ESt verursacht, hast aber Einkünfte. Die Höhe der Einkünfte beläuft sich ja auf unter 8.000 € und die Werbungskosten auf 4.200 €. Damit hast du positive Einkünfte. Der Verlustvortrag gilt aber nur für negative Einkünfte.
Ganz einfach gesagt: Der Bearbeiter hat Recht. Man kann einen Verlust nur vortragen, wenn sich ein Verlust ergibt, d.h. wenn die Einnahmen niedriger als die Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sind. Mit dem Grundfreibetrag (das sind die 8000 und ein bisschen was €) hat das nichts zu tun.
Kleiner Tipp: http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_%28Deutschland%29#Rechenschema