Steuerberatung ohne Studienabschluss?

3 Antworten

Was bist du denn, dass du in "vielen" Unternehmen "weggeworfenes Potenzial im steuerlichen Finanzbereich" sehen kannst?

Also seit 2014 arbeite ich mit meinem kleinen Spezialistenteam - mit einem Honorarsteuerberater, - das ist mein eigener -, als gewerblicher, d.h. ohne einschlägiges Studium, Unternehmensberater in meinem Berufsbereich, Erfahrung seit 1990, der hochindividualisierten Dienstleistungen wie zum Beispiel Kosmetiksalons, Wellnesseinrichtungen, Physiotherapiepraxen.

Das sind oft Unternehmen mit Alleininhaber*in und wenigen Mitarbeiter*innen dazu, so dass ich mir meist wie Frank Rosin vorkomme, da es sich auch oft um grundlegende Fehler in der Geschäftsführung und Einrichtung handelt.

Und bisher hat jedes solches Unternehmen einen professionellen Steuerberater an seiner Seite, mit dem wir Kontakt aufnehmen, um zum Beispiel die BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) im Detail mit meinem Steuerberater zu besprechen. Noch nie ist uns im steuerlichen Bereich "Weggeworfenes" aufgefallen!

Was also meinst du im Detail damit? Vielleicht beauftrage ich dich per online-Job am besten erst als Subunternehmer als weiteren Unternehmensberater im Team, wenn du wichtige Beispiele nennen kannst.

Wir müssen allerdings auf Erfolgsprämien hinarbeiten, gerade in Coronazeiten, d. h. ich mache Verträge, dass wir NACH unserer Leistung - oft auch noch begleitend - jährlich gewinnbeteiligt sind bis zu unserer verlangten Geldsumme. Und unser Aushängeschild ist auch gerade das, dass dies bisher immer funktioniert hat.

Grüße!

Der Beruf des Steuerberaters ist stark reguliert. Steuerberatung darf nicht einfach jeder machen, dafür muss man schon eine gewisse formale Qualifikation haben.

Ohne Studium gibt es aber auch den Weg, über eine Ausbildung beim Steuerberater in den Bereich einzusteigen. Dann kann man später auch Steuerberater werden.

verreisterNutzer  17.07.2021, 00:38

Man kann gelernt oder studiert haben was man will, deshalb darf man noch längst nicht steuerberatend tätig werden, was übrigens eine Straftat darstellt.

Notare, vereidigte Sachverständige und Steuerberater werden von den entstrprechenden Stellen bestellt. Das bedeutet, wenn man über die entsprechende Qualifikation verfügt, darf man sich hinten anstellen bis man berufen wird.

verreisterNutzer  17.07.2021, 00:43

Im Grunde ist deine Antwort auch schon richtig, deshalb Daumen hoch von mir

Zum Steuerberater wird man bestellt, das erstmal vorab. Außerdem ist es ein erlaubnispflichtiger Beruf. Die Prüfung zum Steuerberater kann man in externen Kursen ablegen, Kosten rund 5.000 € und die Durchfallquote liegt über 50%.

Was Du vor hast, ist aus meiner Sicht die Arbeit eines "Unternehmensberaters", die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt und eine Qualifikation ist nicht erforderlich. Jeder Maurer und jeder Müllmann darf sich Unternehmensberater nennen, wenn gleich zum Erfolg als solcher, ein einschlägiges Studium in Rechtswissenschaft, BWL, VWL, Wirtschaftsprüfer, Versicherungs- oder Finanzfachwirt oder ähnliches meiner Ansicht nach unumgänglich ist.

Aber wenn Du Dich mit den entsprechenden Aufgaben auseinander setzt, wirst Du schnell selbst dahinter kommen wie anspruchsvoll diese Aufgaben sind.

berndauskleve  17.07.2021, 09:47

Steuerberater gehört zu den Freien Berufen, nicht zu den erlaubnispflichtigen Berufen.

berndauskleve  17.07.2021, 10:55
@verreisterNutzer

Da steht was von Befugnis, nicht von erlaubnisplichtig. Erlaubnispflichtigen Gewerbe gibt es in der Gewerbeordnung.

verreisterNutzer  17.07.2021, 11:03
@berndauskleve

Und was ist eine Befugnis? Genau... Eine Erlaubnis, Autorisierung nenn es wie Du willst, aber lass Dich nicht dabei erwischen ohne Befugnis außerhalb der eigenen Familie steuerberatend oder auch nur helfend tätig zu werden. Die erste Verwarnung kostet bereits 5.000 € Strafe.

Darüber hinaus benötigt wer steuerbrratend tätig werden will, die Bestellung durch die Steuerberaterkammer, Sachkundenachweis, einwandfreien Leumund, geordnete Vermögensverhältnisse, ständige Aufrechterltung einer geeigneten vermögensschaden Haftpflichtversicherung