Was kann ich machen, wenn der Steuerberater mir die Steuererklärung nicht schickt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde mir keine Sorgen machen, obwohl das sehr ärgerlich ist, der Steuerberater kann dann dem FA gegenüber erklären warum er nicht in die Puschen kommt.

rosi4all  06.05.2011, 22:44

Wenn Du so leichtgläubig Menschen gegenüberstehst, wie Du "Hilfreiche Antworten"vergibst, dann ist Dir nicht zu helfen.

Der guterwolf hat eine Auszeichnung für die dümmste Antwort verdient.

 

Du bist der Steuerbürger und bist den Finanzamt gegenüber verantwortlich!!!

Wenn Dein Stb Fehler macht geht das zu Deinen Lasten.

Also kümmere Dich und wende Dich ggfls an die Steuerberaterkanmmer zwecks Hilfe.

Du bist viel zu geduldig! Ich hätte spätestens Anfang September Alarm gemacht. Aber was Du jetzt tun kannst, ist nicht viel: Nerven, nerven und noch mehr nerven. Fahr hin (ab 03. Januar natürlich, jetzt wird der im Urlaub sein), ruf an, klopf an die Tür, was weiß ich. Was ist das überhaupt für ein "Steuerberater"? Oder hat er vielleicht Fristverlängerung für Dich beantragt? Das müßte das Finanzamt dann ja wissen (wäre gut, wenn Du Deine Steuernummer weißt).

Das Finanzamt solltest Du sowieso anrufen. Falls keine Fristverlängerung beantragt wurde, solltest Du denen das auf jeden Fall sagen,, wie der Herr Steuerberater so mit Dir umgeht.

Viel Erfolg!

EnnoBecker  28.12.2010, 20:32

"solltest Du denen das auf jeden Fall sagen" .
Das interessiert das FA sicherlich brennend.

Wapiti64  29.12.2010, 10:04
@EnnoBecker

Naja, sonst kommt er aber in Verzug. Deshalb sollte er es schon sagen.

EnnoBecker  29.12.2010, 10:20
@Wapiti64

Der Berater kommt mit seiner Leistung also nicht in Verzug, wenn der Fragesteller dem Finanzamt nicht über sein Vertragsverhältnis mit dem Berater berichtet???

Durch das authentifizierte Verfahren, welches evtl. dein Steuerberater anwendet, musst du deine vom Steuerberater erstellte Einkommenssteuererklärung nicht mehr eigenhändig unterschreiben. Wenn dein Steuerberater dieses Verfahren anwendet,so sollte er dir als Minimalforderung Kopie der EST-Erklärung zukommen lassen. Zunächst einmal bist du als Steuerschuldnerin selber für die fristgerechte Abgabe deiner EST-Erklärung verantwortlich, auch wenn du einen Steuerberater beauftragt hast. Spurt dieser nicht und es entstehen dir dadurch Nachteile, hast du die Möglichkeit der Beschwerde bei der Steuerberaterkammer. Ich würde, da du deinen Steuerberater offenbar nicht erreichen kannst, beim Finanzamt anrufen und nachfragen, ob die EST-Erklärung bereits bei denen eingegangen ist, oder eine Fristverlängerung beantragt wurde. Dem Finanzamt kannst du, falls da noch nichts dergleichen passiert ist, mitteilen, dass deine Unterlagen noch beim Steuerberater XY zur Bearbeitung liegen. Das interessiert zwar das Finanzamt nicht sonderlich, aber du hast dich um Erledigung bemüht. Entstehen dir durch die mangelhafte Bearbeitung oder sogar Untätigkeit deiner Steuerberaters finanzielle Nachteile, kannst du den Steuerberater in Regress nehmen. Ich würde dir fast empfehlen, einen anderen Steuerberater zu suchen, der sein Mandat ersnt nimmt.

Wenn Dein Steuerberater eine entsprechende Vollmacht hat, könnte dieser Deine Steuererklärung bereits an das FA geschickt und Dir eine Kopie davon zusenden versessen haben.

EnnoBecker  28.12.2010, 20:29

Nö.
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§ 25 (3) Satz 4 EStG bestimmt, dass der Steuerpflichtige die EStE eigenhändig unterschreiben muss. Der Berater KANN also keine Steuererklärung für den Mandanten ohne dessen Wissen abgeben.
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Hier wurde also geschludert.

Ihiazel  29.12.2010, 09:36
@EnnoBecker

Wir machen bei uns seit Anfang 2010 das authentifizierte Verfahren, welches ohne Unterschrift des Steuerpflichtigen versandt wird! In diesem Fall macht das Zertifikat die eigenhändige Unterschrift gem. § 150 Abgabenordnung (AO) überflüssig.

EnnoBecker  29.12.2010, 09:56
@Ihiazel

Wohl wahr. Daran hab ich nicht gedacht.
 
Gleichwohl - der Steuerberater muss sich dann die Genehmigung des Mandanten einholen, bevor er es wegschickt. Was aber nicht heißen muss, dass er es auch wirklich getan hat.

rosi4all  06.05.2011, 22:46
@EnnoBecker

RICHTIG.

 

Es sei denn der Stb hat sich die Erklärung bereits blanko unterschreiben lassen.

Einen Beschwerdebrief einreichen, dann besuchen und dann dich beim Amt beschweren.

guterwolf  28.12.2010, 10:51

bei welchem Amt denn?

jockl  28.12.2010, 11:01

Sinngemäss ist das richtig, jedoch muss der Brief an den Steuerberater gerichtet sein und eine Kopie mit Absende/Erhaltsnachweis = Rückschein an das FA geschickt oder dort abgegeben werden.

mariahnt  28.12.2010, 11:13
@jockl

Genau !

EnnoBecker  28.12.2010, 20:38
@mariahnt

Unnützer kann man sein Geld nicht verplempern. Das FA interessiert sich nicht für das Vertragsverhältnis des Steuerpflichtigen mit seinem Steuerberater.
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Das Verschulden des Steuerberaters wird dem Steuerpflichtigen zugerechnet. Wenn jemand einen Billigheimer anheuert, muss er eben auch damit leben, dass manches schief geht.
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Allerdings nimmt dies den Berater nicht aus der Haftung. Auf zivilrechtlicher Ebene steht der Steuerberater für seine Schluderei grade.
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Wenn es überhaupt ein Steuerberater ist....

Ihiazel  29.12.2010, 09:38
@EnnoBecker

Eine Beschwerde ist nicht beim Finanzamt einzureichen, die kennen ihre Pappenheimer. Eine Beschwerde gegen den Steuerberater ist an die zuständige Steuerberaterkammer zu richten... Einfach mal googeln und anrufen und nach der Zuständigkeit fragen...

EnnoBecker  29.12.2010, 09:57
@Ihiazel

Gleich mit der Kammer drohen? Erstmal würde ich an den Berater herantreten. Wenn der was verbockt hat, wir der schon selber ins Schwitzen kommen.
 
Was soll man der Kammer denn sagen? "Der Berater Müller hat meine Steuererklärung nicht eingereicht"?

mariahnt  29.12.2010, 11:48
@EnnoBecker

Gibt es nicht jemanden, der etwas höher gestellt ist als die Steuerberater und ihnen auch mal einheizen kann ?

EnnoBecker  29.12.2010, 11:55
@mariahnt

Natürlich. Ist unter der Bezeichnung "Mandant" bekannt.