Scheinselbstständigkeit bei Gewerbeanmeldung?

4 Antworten

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Hierbei machen folgende Kriterien die Scheinselbstständigkeit aus:

  • Grundsätzlich liegt Scheinselbstständigkeit vor, wenn ein Selbstständiger selbst regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt und
  • dauerhaft für einen einzigen Auftraggeber tätig ist sowie...

Also Scheinselbstständigkeit wäre z.B. folgendes: du arbeitest bisher in Festanstellung mit Sozialversich.beiträgen und du trifft mit deinem Chef bzw. mit dem Personalbüro eine Vereinbarung, daß du in Zukunft dieselbe Arbeit ausführst, nur dann als "Selbstständiger" ohne Sozialabgaben und mit nur diesem einen Auftraggeber. Die Art der Ausführung und die Fertigstellung usw. bestimmt weiterhin wie bisher der Chef - dann ist dein Chef nicht Auftraggeber sondern tatsächlich dein Arbeitgeber und du dabei nicht selbstständig, sondern eben nur zum Schein selbsständig, also tatsächlich tätig als "Scheinselbstständiger" mit dem Ziel, daß beide die Sozialversicherungsbeiträge einsparen😥!

Die Folge davon ist bei einer Überprüfung: beide müssen die eingesparten Sozialversich.beiträge nachentrichten da diese Scheinselbstständigkeit verboten ist!!!

Ein wichtiges Kriterium ist auch z.B. ein fehlender Mitarbeiter... https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmen-anmelden/scheinselbststaendigkeit/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Spezialmann  21.07.2020, 21:53
Die Folge davon ist bei einer Überprüfung: beide müssen die eingesparten Sozialversich.beiträge nachentrichten da diese Scheinselbstständigkeit verboten ist!!!

Grundsätzlich richtige und gute Antwort. Nachzahlen muss allerdings nur der Arbeitgeber, denn es ist seine Pflicht, die Arbeitnehmeranteile einzubehalten und zusammen mit den Arbeitgeberanteilen abzuführen. Die Arbeitnehmeranteile kann er sich nur für die letzten 3 Monate von seinem Arbeitnehmer zurückholen, §28g SGB IV.
https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/beitragsnachforderungen-arbeitnehmer-nachtraeglich-beteiligen_240_160602.html

siola55  31.07.2020, 12:27

Oh, danke für deinen Stern - freut mich sehr, daßich dir weiterhelfen konnte😂

Nun wenn dein Auftraggeber dir alles vorschreibt, wie Arbeitszeiten, Arbeitsort etc. pp. Dann bist du nicht selbstständig, sondern ein Angestellter. Wenn das dann als Gewerbe von dir läuft, dann ist das eben eine Scheinselbstständigkeit, weil dein "Arbeitgeber" dich als normalen Angestellten behandelt aber sich um die Arbeitgeberzahlungen drückt.

Wenn du arbeiten kannst, wie, wo und wann du möchtest, solange das definierte Ergebnis erreicht wird, dann bist du selbstständig. Auch solltest du als Selbstständiger mehrere Auftraggeber haben und nicht nur einen. Auch sollte sich das was du machst abgrenzen von dem, was andere Angestellte in dem Unternehmen machen.

Natürlich trifft nicht immer alles zu aber das sind so bestimmte Warnsignale, woran man das halbwegs festmachen kann. Letztlich ist sowas immer Auslegungssache.

So wie du das falsch schilderst, denn du "nimmst nicht einen Nebenjob an", wenn du selbstständig unternehmerisch arbeitest, riecht das Ganze nach betrügerischen Möglichkeiten in deinem erdachten System. Leider.

Du absolvierst ein duales Studium, hast also eine Festanstellung plus Studentendasein. Darüber hinaus kannst du einen 450€-Minijob annehmen, wenn möglich zu einem hohen Stundenlohn.

ABER deine Festanstellung plus studentische Lernzeit wegen der erfolgreich zu leistenden Credits lässt daneben praktisch keine echte unternehmerische Selbstständigkeit zu. Das müsste dir selbst auch klar sein! Also wittert man da von vornherein viele Möglichkeiten der Abgabenbetrügereien.

Du musst als Einzelunternehmer alles selbst bestimmen dürfen. Du darfst also nicht nur einen Auftraggeber haben, der dir z. B. Arbeitszeiten vorschreibt, sie sind nämlich mit Terminen zur Produktablieferung vergleichbar. Das ist zwar keine Scheinselbstständigkeit, wenn du dafür die angemessenen, nicht nur den freiwilligen Mindestbeitrag, monatlich an die Sozialversicherung (DRV) abführst, was ja der Selbstständige nicht machen möchte, - deswegen habe ich wegen meiner selbstständigen UND zugleich angestellten Frau ein Jahr mit der DRV bzw. Krankenversicherung gestritten - , aber du hast dann ein Scheinunternehmen gegründet, das vom Finanzamt und vom Gewerbeaufsichtsamt rasch wieder geschlossen werden könnte.

Andersherum:

Als dualer Student kannst du natürlich zugleich selbstständig freiberuflich z. B. als Nachhilfelehrer gegen Honorar oder selbstständig gewerblich z. B. mit Produktion und Verkauf einer bestimmten Ware finanzamtlich und bei Letzterem gewerblich angemeldet arbeiten, aber NIEMAND darf dir in dieser unternehmerischen Tätigkeit etwas Entscheidendes vorschreiben UND du musst Sozialversicherungsbeiträge in bestimmter Höhe weiter bezahlen, um der Gefahr der "Scheinselbstständigkeit", also der legalen Befreiung von diesen Beiträgen, zu entgehen. Somit wird dieses Einkommen versteuert (vgl. aber unbedingt Kleinunternehmergrenze und Gewerbesteuerfreigrenze). Das Ganze lohnt sich also tatsächlich nur, wenn es ein sehr gutes Startup deiner eigenen Zukunft nach dem Studium bedeuten könnte...

So habe ich das einst gleichzeitig gemacht: Studium, Mini-Anstellung aus Aushilfe (noch in DM), Gründung mit Partner eines freiberuflichen und gewerblichen Unternehmens mit wachsender Arbeit.

Viel Nachdenken bitte!

scheinselbständigkeit bedeutet, dass eine Selbständigkeit vorgetäuscht wird, wo tatsächlich keine ist. Jemand ist „zum Schein“ selbständig.

Dabei ist das Thema Gewerbeschein ein gutes Stichwort. Gerne heißt es „besorg dir einen Gewerbeschein, schreib Rechnungen, dann bist du selbständig“. Das ist aber mitnichten so. Weder ein Gewerbeschein noch „Rechnungen schreiben“ macht jemanden zum Selbstständigen. Da geht es vielmehr um so Themen wie Weisungsgebundenheit und Unternehmerrisiko.

Der Arbeitgeber und/oder der Auftragnehmer können bei der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Antrag auf Statusfeststellung bei der sogenannten „Clearingstelle“ stellen, dort wird dann geprüft und ein Bescheid erlassen - entweder selbständig oder abhängig beschäftigt.

lassekrasse 
Fragesteller
 21.07.2020, 20:07

Super danke für den Tipp, dann frage ich mal da nach!