Wie muss man ein defektes bewegliches Wirtschaftsgut als Vollabgang in der Steuererklärung angeben?
Hi zusammen,
ich sitze aktuell an der Steuererklärung meines Gewerbes (Kleinunternehmer-Regelung).
Letztes Jahr habe ich mir ein iPhone Xs gekauft und angefangen über die 5 Jahre (als Handy) abzuschreiben. Das iPhone ist aber leider kaputt gegangen, sodass ich es nicht weiter nutzen kann.
Aus diesem Grund würde ich es gerne in meiner Steuererklärung, die ich mit der Software "Smartsteuer" mache, als Vollabgang angeben. Hierzu habe ich aber folgende Fragen.
- Man muss das Wirtschaftsgut in der aktuellen Steuererklärung angeben. Dies habe ich so gemacht (Ich habe den Kaufpreis, das Anschaffungsdatum usw.):
- Anschließend muss eine Abschreibungsmethode gewählt werden. In meinem Fall die lineare Abschreibung:
- Das Programm ermittelt automatisch die Nutzungsdauer usw.:
- Anschließend muss gewählt werden, was mit dem Wirtschaftsgut im aktuellen Jahr der Erklärung (also 2020) passiert ist. In meinem Fall liegt ein Defekt vor, also habe ich Zugänge oder Abgänge gewählt:
- Im letzten Schritt muss der Abgang in eine Tabelle eingetragen werden. Hier bin ich mir ebenfalls nicht sicher, ob meiner Angaben richtig sind. Vollabgang ist gewählt. Den Betrag 919,29 habe ich angegeben, weil das iPhone bereits 1 Jahr abgeschrieben wurde, also habe ich praktisch 1149€ / 5 Jahre gerechnet und den Betrag für das erste Jahre von den Anschaffungskosten abgezogen. Ist das so richtig (falls man das überhaupt bei einem Vollabgang angeben muss). Darüber hinaus habe ich keine Ahnung, was bei der Spalte "Veräußerungserlös" rein muss (falls überhaupt etwas rein muss).
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen bzw. mich berichtigen, falls ein Fehler vorliegt.
Vielen Dank im Voraus :)
1 Antwort
Die Abschreibung für 2019 hätte nur zeitanteilig erfolgen dürfen, somit in Höhe von 134,05 € (229,8*7/12). Du musst allerdings die AfA noch zeitanteilig für 2020 bis einschließlich des Monats der Zerstörung berechnen und von den geminderten Anschaffungskosten abziehen.
Es müsste an dieser Stelle richtig sein, dass du den Restwert dann unter Abgang einträgst. Ich würde dir allerdings raten vorher nachzuschauen, ob das Programm diesen dann als Betriebsausgabe erfasst und ob er die Abschreibung richtig berechnet.
Ne, du hast es ja scheinbar im Junk erworben gehabt. Du kannst die Abschreibung also nur für 7 Monate für 2019 berücksichtigten.
Gibt dir das Programm an, wie es deine mögliche Steuererstattung/Nachzahlung errechnet? Wenn ja, dann sollte in der Berechnung der Restwert als Betriebsausgaben mit aufgeführt sein. Klar stellt der verbleibende Wert dann eine Betriebsausgabe dar.
Ob die Abschreibung richtig berechnet wurde siehst du daran, ob das Programm diese bei der Berechnung richtig angibt. Dazu musst du für 2020 die Abschreibung zeitanteilig vom Januar 2020 bis einschließlich des Monats der Zerstörung berechnen und damit dann vergleichen.
Hi :),
also ich habe das nochmal durchgerechnet und eingegeben. Ich habe das iPhone 1 Jahr und 5 Monate (17 Monate) genutzt. Ich habe also folgende Rechnungen gemacht.
Abschreibung von 1149€ auf 5 Jahre: 1149€ / 5 = 229,80 €
Dann umgerechnet auf die genutzten 17 Monate: 229,80€ * 17 / 12 = 325,55€
Diesen Betrag habe ich dann von den Anschaffungskosten abgezogen und in die Tabelle eingetragen, also: 1149€ - 325,55€ = 823,45€
Das Programm spuckt mir am Ende unter "Betriebsausgaben" --> "Abschreibungen" den "Restbuchwert der ausgeschiedenen Anlagegüter" aus und dieser ist: 804,30€
Macht das so einen Sinn?
Sagt dir das Programm auch, wie es die Abschreibung bzw. AfA berechnet bzw. wie hoch es diese ansetzt, denn die Betriebsausgaben in Höhe von 804,30 € passen nicht zu dem errechneten.
Ich sehe das Problem, aber das ist nicht schlimm. Du hast scheinbar den Monat der Zerstörung nicht mitgerechnet. Das Programm nimmt 18 Monate anstatt den 17 Monaten, somit würde ich dann den Restwert von 804,30 € in die Tabelle eintragen.
Aber noch kurz zum Verständnis, zeigt er dir die Abschreibung in Höhe von 344,70 € bei den Betriebsausgaben an? Wenn er dir diese anzeigt und dann die 804,30 € ebenfalls als Betriebsausgaben, dann dürftest du alles richtig eingetragen haben.
Die Abschreibung in Höhe von 344,70€ werden nirgends angezeigt. Nur der Restbuchwert der ausgeschiedenen Anlagegüter in Höhe von 804,30€.
Ist aber eher eine grobe Zusammenfassung der Angaben. Eine Zeile drüber steht nämlich die Summe der aktuellen/laufenden Abschreibungen.
Ich hoffe, dass das so richtig ist.
Kannst du sehen, ob die Summe der aktuellen Abschreibung auch die Abschreibung in Hohe von 210,65 € (das wäre die Abschreibung, die auf das Jahr 2020 entfallen würde und dort stehen müsste) beinhaltet?
Hi und vielen Dank für deine Antwort. Müsste das in deiner Formel keine 5 sein (da nur 5 Jahre abgeschrieben wird). Darüber hinaus habe ich das mit der AfA-Tabelle und der Rechnung nicht verstanden.
Ist es denn richtig, wenn das Programm es aus Betriebsausgabe erfasst? Und woran erkenne ich, ob die Abschreibung richtig berechnet wurde?