Kann ich als Selbständige in Mutterschutz und Elternzeit Ausgaben in der UStErkl angeben?
Ich sitze gerade an meiner StErkl und USterkl und grüble, ob ich meine Ausgaben (Werbung, Büromaterial, Telefon) geltend machen kann, obwohl ich im entsprechenden Jahr ausschließlich in Mutterschutz und Elterzeit war. Meine Selbständigkeit bestand fort, ich hatte jedoch keine Einnahmen.
5 Antworten
Haben deine Kunden alle nicht gezahlt, oder wie? Wofür hast du denn telefoniert und Werbung geschaltet?
Akquise, Fortbildung. Werbung sind laufende Kosten für die Websites.
Was willst du geltend machen, wenn du der Gewerbetätigkeit nicht nachgegangen bist?
Dein Gewerbe hat geruht und somit ist auch nichts beim FA geltend zu machen.
Übrigens werden in der Steuererklärung keine Ausgaben geltenend gemacht, sondern es wird dein Umsatz und dein Gewinn angeben.
Der Gewinn = Umsatz minus Ausgaben.
Hast du keine Umsaätze aber Betriebskosten, so erscheinen die in der Gewinn-Verlustrechnung als Negativgewinn ( sprich verlust) und werden dem entsprechend in der Steuererklärung eingetragen.
Ob Freiberufler oder Gewerbe, das ist hier irrelevant. Für beide gilt: hast du negativeinkommen wird das so in die EÜR eingetragen.
Und ob du die Ust geltend machen kannst hängt davon ab ob du die Regelbesteuerung oder die Reglung nach § 19 UstG = Kleinunternhmerreglung nutzt.
Mutterschutz als Selbständige ??
Ja, es gibt keine Verpflichtung hierfür, aber es gibt die Möglichkeit. Habe bei allen Kindern Mutterschutzgeld bezogen.
in der UST-Erklärung werden Umsatzsteuer und Vorsteuer erklärt. keine Ausgaben.
In der StErkl jedoch schon, siehe Frage. Ich lege eine Gewinnermittlung bei. (Bin Freiberufler, kein KleinUnt.)
Auch ein Freiberufler (Begriff aus dem Einkommensteuergesetz) kann Kleinunternehmer (Begriff aus dem Umsatzsteuergesetz) sein.
Ja nach meinem Dafürhalten schon.
Das klingt gut. "Dafürhalten". Es gibt ja ein Feld für "Bei der StErkl hat mitgewirkt: " Ich gebe Dich an. ;o)
Ich gehe auch davon aus, dass ich alles ansetzen kann. Schließlich bestand die Selbständigkeit weiterhin. Sie erlischt ja nicht bei Krankheit o. ä., ich warte auf Aufträge und es wäre rechtlich möglich gewesen, während der Elternzeit zu arbeiten bzw. Geld zu verdienen.
Während der Elternteil ja nicht während des Mutterschutzes. Denk halt bei der Steuer Erklärung an die Angabe des elterngeldes. Und bereite dich auf Nachzahlung vor.
Ich habe kein Gewerbe, sondern bin Freiberufler. Dieser Tätigkeit bin ich weiterhin nachgegangen, ich habe allerdings keine Einkünfte erzielt. Meiner Steuererklärung füge ich eine Gewinnermittlung bei, in der Ausgaben aufgeführt werden. In der UStErkl kann ich USt von anderen Unternehmen (genauer Wortlaut fehlt mir) geltend machen, hier bin ich gerade unsicher.