kann ein Finanzbeamter(Diplom Finanzwirt) sich selbstständig als Steuerberater machen?
Für die Tätigkeit als Steuerberater benötigt man als Betriebswirt / Wirtschaftsingenieur / Wirtschaftsinformatiker (Diplom r Uni )2 Jahre berufspraktische Erfahrungen im Bereich der Steuern um dann an der Steuerberatungsprüfung teilzunehmen.
Meine Schwester ist Diplom Wirtschaftsingenieurin von der Uni und möchte vlt. Steuerberaterin werden.
Nun hat ein Studium zur Finanzbeamtin (Diplom Finanzwirt) abgeschlossen und ist auch Diplom Wirtschaftsingenieurin. Im Rahmen dieser Ausbildung zum Finanzbeamten werden berufspraktische Kenntnisse im Bereich der Steuern vermittelt.
Sie fragt sich, ob Sie jetzt auch an der Steuerberaterprüfung teilnehmen kann.
Die Tätigkeiten während der Ausbildung zum Finanzbeamten sind im Bereich der Steuern.
Somit sollten diese als Berufserfahrung reichen, da Sie ja auch Diplom Wirtschaftsingenieurin ist.
Danke für die infos
2 Antworten
Sie war also schon Dipl.-Wirtschaftsingeneurin und hat dann noch den Diplom-Finanzwirt draufgesetzt?
Da sie durch beide Studien zusammen mehr als vier Jahre studiert hat, reichen ihr zwei Jahre Praxiserfahrung.
Das Studium zum Diplom-Finanzwirt zählt aber nicht als Praxiszeit, denn Ausbildung zählt nicht als praktisches Arbeiten. Sie muss dann noch zwei Jahre z.B. beim Finanzamt arbeiten. Dort aber in der Veranlagung oder Betriebsprüfung, denn die Tätigkeit muss mit der Festsetzung oder Prüfung von Steuern zu tun haben.
Ja. In den Erläuterungen des Bundessteuerberaterkammer steht, dass die Studienzeiten von unterschiedlichen abgeschlossenen Studiengängen zusammengerechnet werden.
Ein Studium im Rahmen einer dualen Ausbildung ist aber eben ein Studium im Rahmen einer Ausbildung und keine praktische Arbeit. Da ich die Tätigkeit im Finanzamt kenne. Das Arbeiten während der dualen Ausbildung ist zwar arbeiten, aber bis kurz vor Ende kein selbständiges Arbeiten; denn es zeichnet immer jemand anderes; man trägt keine letztliche Verantwortung für seine Arbeit, daher ist es keine praktische Arbeit.
Zudem gehen die zwei Jahre gut vorbei, und im Regelfall beginnt man ein Jahr vor der Prüfung mit den Vorbereitungskursen; bei der Arbeit im Finanzamt geht das relativ gut neben her.
vielen Dank für deine Antwort Meandor. Ich hab heuter bei der Steuerberaterkammer angerufen. Die meinten die Tätigkeiten eines Steuerfachangestellten oder Steuerfachwirts im Rahmen der Ausbildung werden als Berufspraxis angerechnet, obwohl diese auch Ausbildungszeit und demnach keine praktische Tätigkeit sind.
Ob die AusbildungsTätigkeiten eines Finanzbeamten angerechnet werden, konnten die mir zu diesem Zeitpunkt nicht sagen. Ich werde aber ne Antwort bekommen.
von der Logik her sollten die Ausbildungstätigen des Finanzwirts (Finanzbeamten) als Berufspraxis angerechnet werden, was denkst du?
Aktuell will ein Kollege den Schoss unserer Verwaltung verlassen und in die Steuerberatung wechseln. In seinem Fall geht es darum, ob er die zehn Jahre schon voll hat; denn ein Finanzbeamter der 15 Jahre im Bereich Steuern tätig war, ist von der Steuerberaterprüfung befreit und kann sich direkt bestellen lassen.
Ihm wurde das Studium nicht als Tätigkeit anerkannt, ebenfalls wurden Wochen, in welchen er nicht mindestens 16 Stunden gearbeitet hat, ebenfalls nicht anerkannt.
Problem bei Deiner Auskunft und meiner Erfahrung ist, es gibt ein gutes Dutzend Steuerberaterkammern und die Bundessteuerberaterkammer; bei mir ging es um die Befreiung von der Prüfung, bei Dir um die Zulassung zur Prüfung.
Im Zweifel hast Du den richtigen Weg gewählt und direkt die Kammer gefragt; warum die Kammer das mit der Ausbildung von Finanzbeamten aber nicht weiß, ist komisch.
Die Steuerberaterkammer hat GARANTIERT nicht die Auskunft gegeben, dass bei Steufa und StFW im Rahmen der Ausbildung die Berufspraxis angerechnet wird.
Ausbildung ist KEINE Berufspraxis. Fakt. steht auch so auf der Homepage jeder Steuerberaterkammer
ganz abgesehen davon: zur Steuerberaterprüfung wird zugelassen, wer MIND. 16h pro Woche in der Praxis tätig ist.
Beide Abschlüsse qualifizieren einen für die Steuerberaterprüfung, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob die 2 Jahre Berufserfahrung ausreichen. Einfach mal bei der Prüfungskammer nachfragen. https://www.ausbildung-steuerberater.info/steuerberater-voraussetzung/
sind sie sich sicher dass die Praxiszeit nicht zählt, weil es genügen eigentlich 2 Jahre berufserfahrung mit mindestens 14h / pro woche. Das ist eigentlich Teilzeit. Die Ausbildungszeit ist ja auch praktisch. Diese wird sogar als praktische Zeit im Rahmen der Ausbildung deklariert. Nachdem was sie sagen muss sie noch 2 Jahre warten bevor sie die Prüfung machen darf. Ist das richtig?