kann ein Finanzbeamter(Diplom Finanzwirt) sich selbstständig als Steuerberater machen?

2 Antworten

Sie war also schon Dipl.-Wirtschaftsingeneurin und hat dann noch den Diplom-Finanzwirt draufgesetzt?

Da sie durch beide Studien zusammen mehr als vier Jahre studiert hat, reichen ihr zwei Jahre Praxiserfahrung.

Das Studium zum Diplom-Finanzwirt zählt aber nicht als Praxiszeit, denn Ausbildung zählt nicht als praktisches Arbeiten. Sie muss dann noch zwei Jahre z.B. beim Finanzamt arbeiten. Dort aber in der Veranlagung oder Betriebsprüfung, denn die Tätigkeit muss mit der Festsetzung oder Prüfung von Steuern zu tun haben.

ginko82 
Fragesteller
 07.01.2020, 14:32

sind sie sich sicher dass die Praxiszeit nicht zählt, weil es genügen eigentlich 2 Jahre berufserfahrung mit mindestens 14h / pro woche. Das ist eigentlich Teilzeit. Die Ausbildungszeit ist ja auch praktisch. Diese wird sogar als praktische Zeit im Rahmen der Ausbildung deklariert. Nachdem was sie sagen muss sie noch 2 Jahre warten bevor sie die Prüfung machen darf. Ist das richtig?

Meandor  07.01.2020, 14:41
@ginko82

Ja. In den Erläuterungen des Bundessteuerberaterkammer steht, dass die Studienzeiten von unterschiedlichen abgeschlossenen Studiengängen zusammengerechnet werden.

Ein Studium im Rahmen einer dualen Ausbildung ist aber eben ein Studium im Rahmen einer Ausbildung und keine praktische Arbeit. Da ich die Tätigkeit im Finanzamt kenne. Das Arbeiten während der dualen Ausbildung ist zwar arbeiten, aber bis kurz vor Ende kein selbständiges Arbeiten; denn es zeichnet immer jemand anderes; man trägt keine letztliche Verantwortung für seine Arbeit, daher ist es keine praktische Arbeit.

Zudem gehen die zwei Jahre gut vorbei, und im Regelfall beginnt man ein Jahr vor der Prüfung mit den Vorbereitungskursen; bei der Arbeit im Finanzamt geht das relativ gut neben her.

ginko82 
Fragesteller
 09.01.2020, 17:07
@Meandor

vielen Dank für deine Antwort Meandor. Ich hab heuter bei der Steuerberaterkammer angerufen. Die meinten die Tätigkeiten eines Steuerfachangestellten oder Steuerfachwirts im Rahmen der Ausbildung werden als Berufspraxis angerechnet, obwohl diese auch Ausbildungszeit und demnach keine praktische Tätigkeit sind.

Ob die AusbildungsTätigkeiten eines Finanzbeamten angerechnet werden, konnten die mir zu diesem Zeitpunkt nicht sagen. Ich werde aber ne Antwort bekommen.

von der Logik her sollten die Ausbildungstätigen des Finanzwirts (Finanzbeamten) als Berufspraxis angerechnet werden, was denkst du?

Meandor  10.01.2020, 09:23
@ginko82

Aktuell will ein Kollege den Schoss unserer Verwaltung verlassen und in die Steuerberatung wechseln. In seinem Fall geht es darum, ob er die zehn Jahre schon voll hat; denn ein Finanzbeamter der 15 Jahre im Bereich Steuern tätig war, ist von der Steuerberaterprüfung befreit und kann sich direkt bestellen lassen.

Ihm wurde das Studium nicht als Tätigkeit anerkannt, ebenfalls wurden Wochen, in welchen er nicht mindestens 16 Stunden gearbeitet hat, ebenfalls nicht anerkannt.

Problem bei Deiner Auskunft und meiner Erfahrung ist, es gibt ein gutes Dutzend Steuerberaterkammern und die Bundessteuerberaterkammer; bei mir ging es um die Befreiung von der Prüfung, bei Dir um die Zulassung zur Prüfung.

Im Zweifel hast Du den richtigen Weg gewählt und direkt die Kammer gefragt; warum die Kammer das mit der Ausbildung von Finanzbeamten aber nicht weiß, ist komisch.

wurzlsepp668  16.01.2020, 22:44
@ginko82

Die Steuerberaterkammer hat GARANTIERT nicht die Auskunft gegeben, dass bei Steufa und StFW im Rahmen der Ausbildung die Berufspraxis angerechnet wird.

Ausbildung ist KEINE Berufspraxis. Fakt. steht auch so auf der Homepage jeder Steuerberaterkammer

wurzlsepp668  16.01.2020, 22:47
@ginko82

ganz abgesehen davon: zur Steuerberaterprüfung wird zugelassen, wer MIND. 16h pro Woche in der Praxis tätig ist.