Muss ein Steuerberater aus der eigenen Stadt sein?

10 Antworten

Einfach nur ein kleiner Tipp: Geh zu einem Steuerberater hin und lass Dir ein Angebot machen was die Buchführung und Steuererklärungen bei ihm kosten würde. Hast Du pro Monat nur 5 Buchungen oder so, dann rechne ich z.B. keine Buchführung ab, sondern nur die gesamte Einnahmen-Überschussrechnung. Und die kostet bis 12500 EUR Umsatz im Jahr zwischen 54 EUR und 216 EUR zzgl. NK (max. 20) u USt 19%.

Deine ESt mußt Du ja nicht zwingend bei ihm erstellen lassen. Wenn Du das vorher auch selbst gekonnt hast..... Intelektuell kommt nur eine Anlage G dazu und das war es. Anlage EÜR ist bei dieser Umsatzhöhe nicht erforderlich.

Also alles Verhandlungsbasis. Da hat man bei jüngeren StB mehr Glück als bei Älteren... (meine Erfahrung).

Ach so er darf natürlich frei gewählt werden.

Der Steuerberater muss nicht aus Deiner Stadt kommen. Es ist aber zweckmäßig, wenn er in Deiner örtlichen Nähe ist. Du kannst einen auswählen, dem Du Dein Vertrauen schenkst. Wem Du vertraust, musst Du allein entscheiden. Was die Kosten anbelangt, besorge Dir eine Gebührenordnung. Die gibt es im Fachbuchhandel.

Du kannst deinen Steuerberater frei wählen - aber von Vorteil ist es natürlich, wenn er in deiner Nähe ist. Größere Firmen, die Ihre Buchführung/Jahresabschlüsse noch abgeben, bevorzugen Steuerberater in anderen Städten. Im gleichen Ort/Stadt kann es doch mal vorkommen dass jemand die Firma kennt der dort arbeitet und obwohl es die Verschwiegenheitspflicht gibt, wollen viele das nicht.

Bei deiner Firmengröße würde ich dir wirklich raten, deine Buchführung selbst zu machen und diese am Jahresende beim Steuerberater (deiner Wahl) abzugeben.

Also, erstens ist es völlig egal, voher der Steuerberater kommt. Und zweitens, überlege 'mal, ob du wirklich einen Steuerberater brauchst. Bei dem geringen Umsatz bist du Kleinunternehmer und brauchst keine Umsatzsteuer bezahlen. Du darfst dann natürlich auch keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und du kannst keine Vorsteuern, also dir selbst in Rechnung gestellte Umsatzsteuern (auch Mehrwertsteuer genannt) abziehen. Siehe auch:

http://www.steuertipps.de/lexikon/kleinunternehmerregelung

Bei der Gewerbesteuer beträgt der Freibetrag meines Wissens 24.500,- Euro, kommt also für dich auch nicht in Betracht. Bei der Einkommensteuer ist es dann relativ einfach: Betriebseinnahmen, also besagter Umsatz, abzüglich Betriebsausgaben, also alles, was du für den Betrieb bzw. die Gewinnerzielung auagibst = steuerpflichtiger Gewinn. Nennt man Einnahmeüberschussrechnung. Wenn du nur diese Einnahmen hast, dürfte keine Einkommensteuer bei rauskommen, denn schon der Grundfreibetrag beträgt 8.004,- Euro. Hast du noch andere Einnahmen, zum Beispiel aus nichtselbständiger Tätigkeit, wird der Gewinn besteuert. Das ist aber auch nicht anders, wenn ein Steuerberater tätig wird, und der kostet auch Geld.

Du hast natürlich freie Steuerberaterwahl.

Bei Deinem Umsatz kann ich mir nicht vorstellen, dass du den am Anfang öfter mal beanspruchen wirst und dann die Sache so weit wie möglich selbst erledigen wirst, da Du bei der gegwärtigen Unternehmensgröße die laufende "Buchhaltung" vermutlich noch selbst schultern kannst. Wird Dein Unternehmen aber größer ist es schon von Vorteil, wenn der Stb vor Ort ist: Gelegentlich muss man halt doch was vorbeifahren, muss mal was besprechen und der Stb vor Ort kennt halt einfach lokale Besonderheiten besser als einer der 500 km weg wohnt.