Steuerabzüge bei Zeitung und Werbung austragen
Hallo, bin zur Zeit in Kurzarbeit und schaue wie mir das Nebenberufliche bekommt und fange klein an. Wie läuft das mit den Steuern? Lohnt sich überhaupt das austragen der Zeitungen? Im Monat sollte ich zwischen 90 und 110 € bekommen. Es reicht für den Anfang, aber wie wird das steuerlich berechnet wenn jetzt noch 35% abgezogen werden, sieht das ganze schon wieder anders aus. Kann ich für das austragen km Geld beim Finazamt angeben? Fahre ja immerhin 3 km zum Wohngebiet und am ende habe ich 12 zusammen. Habe Lohnsteuerklasse 1 und meine Steuerkarte ist bei meinem Arbeitgeber. gruß mike
4 Antworten
Hexle und Akunare haben recht. Aber unter bestimmten Umständen kannst Du sogar mehr als 400 monatlich verdienen.
Frag mal bei Deinem Finanzamt nach. Bei einigen Ämtern gibt es sogar gerade für solche Fragen besondere Auskunftsstellen.
Schon richtig, aber der Fragesteller sollte auch wissen, dass ihm das KG gekürzt werden kann, wenn er die Nebentätigkeit nicht schon von vor der Kurzarbeit hatte.
siehe hier:
Bei Kurzarbeit MUSS jeder dazuverdiente Betrag angegeben werden. Es gibt auch keine "Freigrenze". Das weiss ich aus Erfahrung. Ich war Anfang 2010 3 Monate in 100% Kurzarbeit und da gibt es vom Arbeitsamt ein Merklblatt zu.
Ja klar, angeben muss man das schon. Aber ob dann auch wirklich Steuern dafür fällig werden ist im Einzelfall verschieden (je nach Höhe des Zuverdienstes und dem sonstigen Einkommen).
Die Berechnungen von Arbeitsamt und Finanzamt sind zwei ganz verschiedene Dinge.
Ja, aber wie ich schon sagte: KG und Steuern haben nicht das geringste miteinander zu tun.
Arbeitsamt ist Arbeitsamt und
Finanzamt ist Finanzamt - mit ganz verschiedenen Gesetzen und Bestimmungen.
das hätte ich nicht gewusst :-) man lernt doch immer wieder was dazu. Sind die nicht im selben Gebäude?
Danke für die raschen Antworten. da bleiben dann auch weitere Fragen offen. Arbeitsamt, bei Kurzarbeit bekomme ich ja das geld vom Amt, aber es gibt auch immer Tage wo man doch mal Arbeiten darf, wenn auch wie bei mir mal über 6 wochen dazwischen liegen. So sollte man schon sicher sein das einem das Amt nicht dazwischen funken kann.
Du hättest halt deinen Nebenjob schon vor der Kurzarbeit haben sollen. Aber vielleicht kann man da was "drehen". Steuern ab 400 Euro ist eh klar.
Unter 400 Euro ist das ein Minijob. Dabei meldet Dich Dein Arbeitgeber an und bezahlt die Steuern und Abgaben. Der Verdienst ist Netto.
du musst keine steuern bezahlen mach dir kein Kopf. Bei einem betrag wie dem kriegst du es ausgezahlt.... Ich mein du darfst bis zu 400euro verdienen bis es von den steuern abgezogen wird
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/kurzarbeit/nebentaetigkeit-bei-kurzarbeit.html
Die Arbeitsagentur kann eine Nebenbeschäftigung sogar noch nahelegen - und würde dann das KG kürzen können