ab wieviel km Fahrtstrecke kann man sich Freibetrag auf Lst.karte eintragen lassen...

2 Antworten

3 Arbeitstage - 10 Tage Urlaub/Krank

= 3 * 52 ./. 10 = 146 Tage * 35 km * 0,30 € = 1.533 € ./. 1.000 € = 533 €

Prinzipiell könntest Du das, da die Entfernungspauschale den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 € überschreitet; die 1.000 € werden auch ohne Eintragung berücksichtigt.

Der über 1.000 € liegende Betrag wird dann auf die Restmonate, nach Eintragung verteilt; bei einem Duchschnittssteuersatz von 20% bei einem Durchschnittsverdienst wären das ca. 9 € weniger im Monat bei 12 Monaten; desto später er eingetragen wird, desto höher ist die Steuerminderung im Monat.

Du könntest allerdings z. B. den Betrag auch im November (späteste Eintragungsmöglichkeit ist der 30.11.) eintragen lassen , wenn Du evtl ein Weihnachtsgeld in Dezember erhälst, dann kommt er im Dezember voll zum tragen; sonst im Oktober für die Monate November und Dezember falls das WG im November ausgezahlt wird.

Super, herzlichen Dank für die tolle Antwort. Das hilft mir echt weiter!

...und was ist mit der Grenze in § 39a Abs. 2 Satz 4 Einkommensteuergesetz?

@Helmuthk

Klar - danke für den Hinweis - 600 € - da muß also noch etwas dazu kommen....

Die Rechnung bei "Der Schopenhauer" ist richtig.

Aber einen Freibetrag wirst Du trotzdem nicht erhalten.

Es gibt nämlich die Bagatellgrenze in § 39a Absatz 2 Satz 4 Einkommensteuergesetz. Danach werden Freibeträge bis 600,00 € nicht eingetragen.

Deine Fahrtkosten kannst Du daher nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen.

Ah ja, ok, weiß ich Bescheid. Hab ich aber fast schon gedacht, daß es da wohl ne Grenze gibt.